Bundesnetzagentur: Netzbetreiber sollen bei Engpässen Strom drosseln dürfen
Die Bundesnetzagentur hält an Plänen fest, dass bei einer drohenden Netzüberlastung der Strombezug etwa zum Laden eines E-Autos vorübergehend gedrosselt werden darf. „Wir gehen davon aus, dass Eingriffe des Netzbetreibers die zwingende Ausnahme bleiben“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, am Freitag in Bonn. „Sie sind nur als Ultima Ratio zulässig und sollen nur so weit möglich sein, wie es technisch notwendig ist.“
Die Bundesnetzagentur hatte bereits ein Eckpunkte-Papier dazu veröffentlicht. Hintergrund ist, dass der Stromverbrauch in Deutschland in den kommenden Jahren deutlich ansteigen wird. Im Verkehrsbereich sollen Millionen von E-Autos dazu beitragen, dass Klimaziele erreicht werden, in Gebäuden sollen Millionen Wärmepumpen eingebaut werden.
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Niederspannungsnetze nicht vorbereitet
Sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie private Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen hätten eine höhere Leistung als die meisten der normalen Haushaltsgeräte, so Müller. Sie bräuchten zudem oftmals stärker gleichzeitig Strom. Darauf aber sei der größere Teil der Niederspannungsnetze aktuell noch nicht ausgelegt. Falls eine akute Bedrohung oder Überlastung des Netzes drohe, könne ein Netzbetreiber den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär dimmen, sagte Müller: „Nur Dimmen.“ Es gehe nicht um vollständige Abschaltungen.
Die Bundesnetzagentur schlägt außerdem den Einstieg in ein Anreizsystem für Verbraucher vor, die ihren Strombezug verlagern können – Verbraucher sollen also belohnt werden, wenn sie ihr E-Auto dann aufladen, wenn viel Strom im Netz ist. Das könnte die Stromnetze entlasten. Nach dem Plan der Bundesnetzagentur soll der Netzbetreiber dem Verbraucher ein „zeitvariables Netzentgelt“ als Option anbieten – in Verbindung mit einem pauschalen Rabatt.
Verbände können nun bis zum 27. Juli Stellungnahmen einreichen. Im vierten Quartal will die Bundesnetzagentur die Regeln festlegen. Die neuen Vorgaben sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. (dpa)
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