Bundesländer: Benutzen von russischem „Z“-Symbol strafbar

Das weiße "Z", häufig auf russischen Panzern und Uniformen zu sehen, ist zum Symbol der Kriegsbefürworter geworden. Auch in Deutschland könnte es nun Konsequenzen für die Verwendung des Zeichens geben.
Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine ist auf Panzern der Russen häufig ein weißes «Z» zu sehen.
Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine ist auf Panzern der Russen häufig ein weißes «Z» zu sehen.Foto: Maximilian Clarke/SOPA Images via ZUMA Press Wire/dpa
Epoch Times28. März 2022

Mehrere Bundesländer haben strafrechtliche Konsequenzen beim öffentlichen Verwenden des russischen „Z“-Symbols angekündigt. Der lateinische Buchstabe wird von Befürwortern des Kriegs in der Ukraine genutzt.

Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sagte dem Tagesspiegel: „Wird der Kontext zum Krieg hergestellt mit der Verwendung des weißen Z’s, wie es auf den russischen Militärfahrzeugen zu sehen ist, dann bedeutet das natürlich die Befürwortung des Angriffskrieges. Das wäre strafbar, da schreiten wir auch sofort ein.“

Am Freitag hatten Niedersachsen und Bayern strafrechtliche Konsequenzen für das Verwenden des Symbols angekündigt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir akzeptieren nicht, wenn völkerrechtswidrige Verbrechen gebilligt werden.“ Auch die SPD-Fraktion im Stuttgarter Landtag sowie CDU, FDP und SPD in Nordrhein-Westfalen sprachen sich für ein Verbot des Symbols aus. NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) teilte auf Twitter mit: „Das „Z“ als Symbol des Putinschen Faschismus sollte deutschlandweit verboten werden.“

„Für den Sieg“

Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine ist auf Panzern und Uniformen der Russen häufig ein weißes „Z“ zu sehen. Es steht für „Za Pobedu“ – „Für den Sieg“. Es wird auch außerhalb des Kriegsgebietes auf Gebäuden, an Autos und auf Kleidung sowie in sozialen Medien gezeigt.

Berlins Innensenatorin verwies auf Paragraf 140 im Strafgesetzbuch, der das Billigen bestimmter Delikte unter Strafe stellt. Möglich seien bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. (dpa/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion