Bundeskabinett beschließt umfassendes Sozialgesetz-Paket
Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch ein neues Sozialpaket, mit dem das Kurzarbeitergeld auf bis zu 87 Prozent steigt und die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I um drei Monate verlängert wird. „Wir sind auf rauer See, aber wir halten Kurs“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch in Berlin.
Wer wegen der Corona-Krise nur 50 Prozent oder weniger arbeitet, bekommt mehr Kurzarbeitergeld: Bislang werden generell 60 Prozent des entgangenen Nettolohns ersetzt, mit der Neuregelung sind es ab dem vierten Monat 70 Prozent, ab dem siebten Monat steigt der Satz auf 80 Prozent. Für Eltern erhöht sich die Leistung von 67 auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung gilt bis Ende des Jahres.
Heil: „Die Lücke wird spürbar kleiner“
Heil rechnete vor, dass eine Doppelverdiener-Familie mit einem Kind, die vor der Corona-Krise 4100 Euro netto verdient hat, statt bisher 2700 Euro nunmehr 3500 Kurzarbeitergeld bekommen werde. „Die Lücke wird spürbar kleiner“, sagte Heil. „Wir hoffen, den Familien die Sorgen um den Lebensstandard nehmen zu können.“
Jeder, der in Kurzarbeit ist, darf zudem ab dem 1. Mai bis Ende des Jahres Geld dazuverdienen – die Grenze liegt bei der vollen Höhe des Monatseinkommens ohne Kurzarbeit. Zudem soll der Arbeitslosengeld-I-Bezug für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren regulärer Anspruch zwischen Mai und Dezember 2020 nach den bisherigen Regelungen auslaufen würde.
Elternpaket
Weitere Unterstützung sieht das Paket auch für Eltern vor, die von der Krise besonders stark betroffen sind. So sollen Kinder und Schüler, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind, auch bei der pandemiebedingten Schließung von Kita und Schule weiter ein warmes Mittagessen erhalten.
Der Bezug von Waisenrenten soll erleichtert werden. Die Waisenrenten sollen auch dann weitergezahlt werden, wenn bedingt durch die Corona-Pandemie Ausbildungen und Freiwilligendienste später als üblich beginnen.
Rund 2 Milliarden Euro Mehrausgaben
Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes belastet den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit mit rund 680 Millionen Euro. Die verlängerte Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld führt zu Mehrausgaben von schätzungsweise rund 1,95 Milliarden Euro.
Dem gegenüber stehen Minderausgaben in der Grundsicherung für Arbeitsuchende von rund 120 Millionen Euro beim Kurzarbeitergeld beziehungsweise 530 Millionen Euro beim Arbeitslosengeld.
Das Paket solle in der kommenden Woche in den Bundestag eingebracht und bis Mitte Mai 2020 beschlossen werden, teilte der CSU-Sozialexperte Stephan Stracke mit. „Mit dem Sozialschutz-Paket II bringen wir weitere Corona-Hilfen auf den Weg und spannen den bestehenden Rettungs- und Schutzschirm noch weiter auf.“
Von der Linkspartei kam verhaltene Zustimmung. „Die Bundesregierung reagiert auf den Druck, von Linken, Zivilgesellschaft und schierer Notwendigkeit, indem sie jetzt im sozialen Bereich nachbessert“, sagte Parteichefin Katja Kipping zu AFP.
Die angekündigten Verbesserungen bleiben aber „hinter dem Notwendigen zurück“, kritisierte Kipping. Das Kurzarbeitergeld müsse auf 90 Prozent erhöht, der Anspruch auf ALG I um mindestens sechs Monate verlängert werden. (afp)
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