Bundesgerichtshof spricht frühere AfD-Chefin Petry frei
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung der früheren AfD-Vorsitzenden Frauke Petry wegen fahrlässigen Falscheids aufgehoben. Bezüglich der ihr vorgehaltenen Aussagen hätte sie gar nicht vereidigt werden dürfen, entschied der BGH in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss. (Az: 5 StR 424/19)
Die Vorwürfe betreffen den Landtagswahlkampf 2014 in Sachsen. Im November 2015 befasste sich der Wahlprüfungsausschusses mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei, mit denen der Landtagswahlkampf mitfinanziert werden sollte. Petry war damals auch Vorsitzende der sächsischen AfD-Landtagsfraktion und vertrat daher vor dem Ausschuss ihre Partei.
Mehrfachrolle Petrys
Zudem wurde sie aber auch als Zeugin vernommen und im Anschluss vereidigt. Nach ihren Aussagen hätten die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden. Dies widersprach aber den Darlehensverträgen – danach sollte ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung verzichten.
Das Landgericht Dresden befand am 2. April 2019, dass Petry nicht vorsätzlich falsche Angaben gemacht habe. Es verurteilte sie aber wegen „fahrlässigen Falscheids“ zu einer Geldstrafe von 6000 Euro.
Verfahrensfehler
Der BGH hob dieses Urteil nun auf und sprach Petry frei. Als Vertreterin der beteiligten AfD hätte Petry auch selbst wie eine Beteiligte behandelt werden müssen, betonten die Karlsruher Richter.
Das sächsische Wahlprüfungsgesetz lasse die Zeugenvernehmung von Beteiligten aber nicht zu. Daher habe Petry nicht vereidigt werden dürfen, so dass der Tatbestand auch des fahrlässigen Falscheids nicht verwirklicht sei.
Petry war zuletzt Vorsitzende der 2017 von ihr gegründeten Blauen Partei, die sich jedoch Ende 2019 auflöste. In diesem Zusammenhang kündigte Petry an, sich nach dem Auslaufen ihres Bundestagsmandats 2021 aus der Politik zurückzuziehen. (afp)
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