Bundesgericht berät über US-Drohneneinsätze von Ramstein aus

Der Kläger beruft sich auf das Grundgesetz und das Völkerrecht, wonach Angriffskriege rechtswidrig sind.
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C-17-Transporter der US-Luftwaffe auf der Militärbasis Ramstein.Foto: Boris Roessler/Archiv/dpa
Epoch Times5. April 2016
Der weltweite Drohnenkrieg der US-Streitkräfte beschäftigt heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ein Anwohner des US-Stützpunktes Ramstein hat die Bundesrepublik verklagt. Ramstein soll eine zentrale Rolle bei der Drohnensteuerung spielen.

Der Friedensaktivist verlangt, das Bundesverteidigungsministerium müsse die Drohneneinsätze überwachen. Verweigerten sich die Amerikaner, müsse den USA die Nutzung Ramsteins im Drohnenkrieg untersagt werden. Der Kläger beruft sich auf das Grundgesetz und das Völkerrecht, wonach Angriffskriege rechtswidrig sind.

In den beiden Vorinstanzen war der Mann jeweils unterlegen. Das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster hielten ihn für nicht klagebefugt. Mit einer Entscheidung der Leipziger Richter wird noch im Laufe des Dienstags gerechnet.

(dpa)

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