Briefwahl: Wahlscheine, farbige Umschläge und Unterschriften

Früher musste man einen besonderen Grund haben, um per Brief bei der Bundestagswahl abstimmen zu können. Seit einiger Zeit ist das nicht mehr nötig. Wohl aber ein Wahlschein. Ohne den geht's nicht.
Titelbild
Verschiedene Stimmzettel stecken in einem Stimmzettelumschlag für die Briefwahl.Foto: Friso Gentsch/dpa/dpa
Epoch Times16. August 2021

Bei der Bundestagswahl 2017 lag der Anteil der Briefwählerinnen und -wähler bei knapp 29 Prozent. Wegen der Corona-Pandemie könnten dieses Mal sogar noch mehr Menschen postalisch abstimmen.

Bis zum 15. August, also bis zum Sonntag, mussten die Listen erstellt werden, wer wahlberechtigt ist. Also könnte es – theoretisch – an diesem Montag mit dem Versand der Briefwahl-Unterlagen losgehen. Praktisch funktioniert das Ganze so:

Wer kann per Briefwahl abstimmen?

Grundsätzlich alle Wahlberechtigten, „ohne Vorliegen eines besonderen Grundes“, erläutert der Bundeswahlleiter. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2013 diese allgemeine Freigabe der Briefwahl als verfassungsgemäß: Die Zulassung der Briefwahl diene dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen.

Wie kommt man an die Unterlagen?

Auf keinen Fall, indem man sie beim Bundeswahlleiter beantragt – so steht es extra farblich hervorgehoben auf dessen Website. Man erhält die Unterlagen bei der Gemeindebehörde seines Hauptwohnsitzes. Ein Vordruck fürs Beantragen des Wahlscheins, den man benötigt, liegt der Wahlbenachrichtigung bei. Diese soll bis Anfang September bei den Wahlberechtigten ankommen. Allerdings muss man nicht darauf warten. Der Bundeswahlleiter rät vielmehr, den Antrag auf einen Wahlschein „so frühzeitig wie möglich“ zu stellen. Grundsätzlich ist der Freitag (18.00 Uhr) vor dem Wahltermin die Frist dafür.

Was muss man beim Ausfüllen beachten?

Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettel-Umschlag in Blau, Wahlbrief-Umschlag in Rot plus Infoblatt – das alles kommt bei einem an. Das Infoblatt erklärt, wie das mit der Briefwahl funktioniert. Und zwar so: Erst- und Zweitstimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen. Falten. In den blauen Umschlag stecken und zukleben. Die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein datieren und – ganz wichtig – unterschreiben. Blauen Umschlag plus Wahlschein in den roten Umschlag stecken, zukleben und unfrankiert in den Briefkasten werfen. Oder man bringt ihn zu der Stelle, die auf dem Umschlag angegeben ist.

Kann man sicher sein, dass die Stimme auch ankommt?

Ja. Durch die rote Farbe der Umschläge fallen diese auf und können leicht erkannt werden. Mit der Deutschen Post sei vereinbart, dass selbst Wahlbriefe, die am Tag vor der Wahl in den Briefkasten geworfen wurden, noch am Wahl-Sonntag zugestellt würden, so der Bundeswahlleiter. Sollte das mit dem Einwerfen nicht rechtzeitig geklappt haben, kann man den roten Umschlag am Wahltag bei der auf diesem angegebenen Stelle abgeben – oder abgeben lassen.

Sind mehr Briefwahl- als Urnen-Stimmen ungültig?

Nein. Bei der letzten Bundestagswahl waren 0,9 Prozent der Erststimmen ungültig, die per Brief abgegeben wurden – gegenüber 1,4 Prozent der am Wahltag abgegebenen. Von den Zweitstimmen waren es sogar nur 0,5 Prozent (Brief) gegenüber 1,2 (Urne).

Wie viele Menschen stimmen überhaupt per Briefwahl ab?

Seit 1957 stieg der Anteil der Briefwählerinnen und -wähler von knapp 5 auf fast 29 Prozent bei der letzten Bundestagswahl. Dieses Mal könnten es wegen der Corona-Pandemie noch einmal mehr sein. (dpa)



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