Bürgerschaftswahl 2023
Bremer Staatsgerichtshof entscheidet über AfD-Ausschluss von Bürgerschaftswahl 2023
In Bremen wird heute klar, ob die Bürgerschaftswahl von Mai 2023 wiederholt werden muss oder nicht. Grund sind Einsprüche der AfD, zu denen heute ein Urteil fällt.

Auf dem Platz vor dem Bremer Rathaus. Im Bundesland Bremen waren 462.000 Bürger im Mai 2023 zur Wahl ihres Landesparlamentes, der Bremischen Bürgerschaft, aufgerufen.
Foto: Sina Schuldt/dpa
Der Bremer Staatsgerichtshof verkündet am Freitag (11.00 Uhr) seine Entscheidung zu Beschwerden von AfD-Mitgliedern gegen die Bürgerschaftswahl vom Mai 2023. Danach steht fest, ob die Wahl wiederholt werden muss.
Die AfD in Bremen war damals zerstritten und reichte zwei konkurrierende Kandidatenlisten ein. Es darf aber nur eine Liste pro Partei geben, weswegen die AfD zur Wahl gar nicht erst zugelassen wurde.
Der AfD-Landesverband und einzelne Bewerber aus Bremen und Bremerhaven zogen vor Gericht. Zuletzt hatte im Dezember das Wahlprüfungsgericht Einsprüche gegen die Bürgerschaftswahl zurückgewiesen.
Nun soll der Staatsgerichtshof, das Verfassungsgericht des Bundeslands, entscheiden. Aus der Wahl im Mai 2023 war die SPD als Siegerin hervorgegangen. Sie regiert in Bremen zusammen mit Grünen und Linken. (afp/red)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.