Scholz Mails: „Wir müssen davon ausgehen, dass der Inhalt dieser Mails brisant ist“

Es gibt die Bestätigung aus dem Finanzministerium, dass noch ein dienstliches Mailfach von Olaf Scholz aus seiner Zeit als Bundesfinanzminister existiert. Die Verweigerung des Zugangs zu diesem Postfach stößt auf Kritik.
Titelbild
Olaf Scholz war von März 2018 bis Dezember 2021 Bundesminister der Finanzen.Foto: John Thys/afp via Getty Images
Epoch Times19. Dezember 2024

Der Umgang der Bundesregierung mit dienstlichen Mailfächern des heutigen Kanzlers Olaf Scholz (SPD) aus seiner Zeit als Bundesfinanzminister stößt auf breite Kritik.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Sarah Ryglewski, hatte am 4. Dezember im Bundestag erstmals bestätigt, dass ein solches Postfach „in den Systemen“ des bundeseigenen Dienstleisters ITZ Bund „bis heute vorhanden“ sei. Zuvor hatte die Bundesregierung wiederholt ausweichend auf Fragen nach den Scholz-Mails reagiert.

Der CDU-Abgeordnete Matthias Hauer, auf dessen Fragen Ryglewski im Bundestag mit ihren Aussagen reagiert hatte, äußerte jetzt scharfe Kritik: „Hier wurde mit uns über Monate hinweg ein Versteckspiel getrieben“, sagte er der „Welt“. „Wir müssen davon ausgehen, dass der Inhalt dieser Mails brisant ist.“

Ryglewski hatte im Bundestag zudem erklärt, dass die Mails dem Datenschutz unterlägen. „Grundsätzlich“ habe nur der heutige Kanzler Zugriff. Auch diese Aussage sorgt jetzt für Widerspruch.

Eigenarchivierung nicht vorgesehenen im deutschen Recht

Der Archivrechtler Thomas Henne bezeichnete die Aussagen von Ryglewski als „bestürzend“. Das dauerhafte „Einfrieren“ eines Mailaccounts, „damit nur der Inhaber des Accounts noch Zugriff hat“, sei „eine im deutschen Recht nicht vorgesehene Form der Eigenarchivierung“, so der Henne der „Welt“.

Zudem bleibe in den Ausführungen der Staatssekretärin offen, ob Scholz im Rahmen des ihm gewährten Zugangs auch die Möglichkeit habe, nachträglich Mails zu löschen, was aus Hennes Sicht „evident rechtswidrig wäre“.

„Wenn sich die Mails wie aktuell in einer Stelle der laufenden Verwaltung befinden, ist der Zugang nach den Informationsfreiheitsgesetzen möglich“, bekräftigte Henne. Etwas vorsichtiger äußerte sich ein Sprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, in der „Welt“.

„Sofern das E-Mail-Postfach amtliche Informationen beinhaltet“, so der Sprecher, bestehe „grundsätzlich ein Anspruch nach IFG“, soweit keine Ausschlussgründe, etwa wegen des Datenschutzes, einschlägig seien.

„Bezüglich der korrekten Veraktung und anschließenden Archivierung von Vorgängen gibt es offenkundig weiterhin großen Handlungsbedarf“, kommentierte der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz den Vorgang.

Ein dienstliches Mailpostfach enthält amtliche Informationen

Auch zwei Anwälte, die seit Jahren Auskunftsfälle behandeln, bejahten eine Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes im Fall der Scholz-Mails aus dem Finanzministerium. „Wenn der ehemalige Finanzminister sein dienstliches Mailpostfach – wie es den Vorschriften entspricht – zu dienstlichen Zwecken verwendet hat, dann handelt es sich bei den E-Mails um amtliche Informationen“, sagte der Berliner Anwalt David Werdermann.

„Das heißt jede Person hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu den E-Mails.“

Ähnlich sieht es der Pinneberger Anwalt Wilhelm Mecklenburg, der selbst Co-Autor eines juristischen Kommentars zum IFG ist. Die Mail-Korrespondenz des Bundesfinanzministers unter einer amtlichen Adresse bestehe sicher ganz überwiegend aus amtlichen Informationen, sagte auch er.

„Hier ganz pauschal zu sagen, wegen des Schutzes personenbezogener Daten dürfte nur dem Autor der Mails informatorischer Zugang gewährt werden, ist sicher falsch“, urteilt der Anwalt.

Das Abgeordnetenbüro von Olaf Scholz, das Bundesfinanzministerium sowie das für das Kanzleramt zuständige Bundespresseamt ließen aktuelle Fragen zu den Vorgängen bisher unbeantwortet. (dts/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion