Bis zu 108.000 Euro: Nebeneinkünfte bei Richtern sind am Münchner Bundesfinanzhof besonders hoch
Richter am Münchner Bundesfinanzhof haben die höchsten Nebeneinkünfte. Das geht aus einer Abfrage der „Welt“ an Bundesgerichte und dem Bundesjustizministerium hervor.
Durch Aufsätze, Vorträge und Kommentierungen, die anzeigepflichtige Nebentätigkeiten sind, verdienten die Richter durchschnittlich 26.788 Euro im Jahr 2020 hinzu. An der Spitze lag ein Richter mit einem Zuverdienst von 108.000 Euro – das entspricht etwa seinem regulären Gehalt. Im Jahr 2019 lag der durchschnittliche Zuverdienst bei 31.800 Euro, der Spitzenreiter lag bei 157.800 Euro.
An anderen Bundesgerichten sind die anzeigepflichtigen Nebenverdienste geringer. Beim Bundesgerichtshof waren es 2020 durchschnittlich 7.149 Euro (Maximum 61.357 Euro) und am Bundessozialgericht 13.000 Euro.
Fehlender Anstand?
Richter und Bundesrichter haben hohen Einfluss, da sie im Streitfall entscheiden müssen. Bei Tagungen sind sie daher gern gesehene Redner.
Ein Zuverdienst von 31.000 Euro bei Richtern am Bundesfinanzhof sei allerdings schon beachtlich, erklärt der frühere sächsische Justizminister Jürgen Martens (FDP). Es stelle sich die Frage nach dem dazu notwendigen Zeitaufwand und wie das neben der Tätigkeit als Bundesrichter funktioniere. Die Dienstaufsicht müsse derartige Summen eigentlich prüfen.
Martens sagt: „Abgesehen von den juristischen Kategorien gibt es da doch auch so etwas wie Schamgefühl, die Frage von Maß und Mitte. Das ist auch eine Frage des Anstands!“
Der SPD-Politiker Johannes Fechner sagte, es stelle sich die Frage, wie solch hohe Nebenverdienste erwirtschaftet werden könnten, ohne dass die Haupttätigkeit zeitlich vernachlässigt werde. „Wenn ein Richter viel Geld erhält, etwa für Vorträge für Verbände oder Unternehmen, kann er dann tatsächlich noch unabhängig urteilen?“, fragte er.
Der AfD-Politiker Roman Reusch sagte der Zeitung, als zuständiger Minister wäre er alarmiert „und würde von den Gerichtspräsidenten einen Bericht anfordern und fragen, ob das alles noch vertretbar ist oder ob gegebenenfalls die relevanten Gesetze geändert werden müssen“.
Lisa Paus, finanzpolitische Sprecherin der Grünen, forderte härtere Regeln und mehr Transparenz zu den Nebeneinkünften von Finanzrichtern. Es sei gewollt, dass Richter bestimmten Tätigkeiten wie der Kommentierung von Gesetzen nebenher nachgehen könnten, sagte sie der Zeitung. „Das entscheidende Kriterium muss sein, dass die Nebentätigkeit der Allgemeinheit dient und nicht die Unabhängigkeit beeinflusst.“
Richter müssen sich nur wenige Nebentätigkeiten genehmigen lassen. Genehmigungspflichtig sind unter anderem Lehraufträge, Honorarprofessuren, Dozententätigkeiten und Tätigkeiten in Justizprüfungsämtern. Die Vergütung in diesen Bereichen ist erheblich geringer und lag im Jahr 2020 bei durchschnittlich 5.082 Euro (Spitzenwert 14.685 Euro). (ks)
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