Behandlungsverbot
Gerichtsurteil Berlin: Kliniken müssen keine Betten für COVID-19-Patienten freihalten
Das Verwaltungsgericht Berlin hat zwei Eilanträgen von Notfallkrankenhaus-Trägerinnen stattgegeben. Sie klagten gegen das Verbot, nicht dringliche Behandlungen durchzuführen.

Im Inneren einer Klinik.
Foto: iStock
Berliner Krankenhäuser dürfen nach dem Erfolg zweier Eilanträge vor dem Verwaltungsgericht künftig auch wieder medizinisch nicht dringliche Behandlungen vornehmen. Das Behandlungsverbot in der Infektionsschutzverordnung der Landesregierung werde sich im Hauptsacheverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit als rechtswidrig erweisen, erklärte das Verwaltungsgericht zur Urteilsbegründung am Freitag.
Die Berliner Infektionsschutzverordnung schreibt vor, dass nur noch medizinisch dringliche planbare Operationen und Eingriffe vorgenommen werden dürfen.
Laut der Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat die Berliner Landesregierung allerdings keine „ausreichende Ermächtigungsgrundlage“ für eine solche Verordnung. Zwar dürften Landesregierungen Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Pandemie erlassen. Der Versuch, mit dem Behandlungsverbot ausreichend Kapazitäten für eventuelle Corona-Patienten freizuhalten, sei aber durch die Gesetzgebung auf Bundesebene nicht gedeckt, befand das Gericht.
Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit hatte am 26. Januar 2021 eine Krankenhaus-COVID-19-Verordnung erlassen. Danach müssen Krankenhäuser bestimmte Ressourcen für Corona-Patienten freihalten. In Notfallkrankenhäusern besteht sogar ein generelles Behandlungsverbot für nicht dringliche planbare Eingriffe und Operationen.
Mit Eilanträgen hatten sich hiergegen zwei Trägerinnen von Notfallkrankenhäusern gewehrt. Sie verwiesen auf Einnahmeausfälle und einen drohenden Reputationsverlust durch die Abweisung von Patienten. (afp/nmc)
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