Berliner Verfassungsschutz stuft Landes-AfD offenbar als „Verdachtsfall“ ein
Der Berliner Verfassungsschutz hat einem Zeitungsbericht zufolge den Berliner Landesverband der AfD als extremistischen sogenannten Verdachtsfall eingestuft.
Das berichtete die „Berliner Morgenpost“ am Montag unter Berufung auf mehrere Sicherheitspolitiker aus dem parlamentarischen Raum. Der Verfassungsschutz kann die Berliner AfD damit auch mit geheimdienstlichen Mitteln beobachten, etwa durch das Anwerben von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation.
Der Sprecher der für den Verfassungsschutz zuständigen Berliner Senatsverwaltung für Inneres wollte eine Anfrage der Zeitung zu der Einstufung mit Verweis auf das Berliner Verfassungsschutzgesetz nicht kommentieren. Die Bekanntgabe einer Einstufung als Prüf- oder Verdachtsfall ist laut Gesetz unzulässig. Eine öffentliche Information darf erst erfolgen, wenn der Verfassungsschutz eine Vereinigung als gesichert extremistisches Beobachtungsobjekt einstuft.
Die Landesvorsitzende der Berliner AfD, Kristin Brinker, sieht in der mutmaßlichen Einstufung eine „Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes“, wie sie am Montag erklärte. Die „angebliche Einordnung“ als Verdachtsfall sei „von langer Hand geplant und politisch erwirkt“.
Zwischenbericht sah keine „Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“
Im Januar wurde ein Bericht, das der Berliner AfD offenbar aus der Berliner Senatsinnenverwaltung zugespielt wurde, bekannt. Laut diesem Bericht würde es „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ geben.
Der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklärte daraufhin, dass dies nur der Entwurf eines „Zwischenberichts“ sei. Wörtlich heißt es in ihm: „In der Gesamtschau der zuvor aufgeführten Belege und Erkenntnisse sind keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Berlin ersichtlich, die eine Erhebung zum Verdachtsfall rechtfertigen können.“
Geisels Sprecher erklärte nach Bekanntwerden dieses Schreibens, dass bei der Erarbeitung des Entwurfs methodische Mängel festgestellt worden seien. Es gebe noch keinen Abschlussbericht, sondern nur einen „laufenden, ergebnisoffenen Vorgang“. Für eine abschließende Bewertung, sagte er damals, sei es ohnehin zu früh, da noch die Prüfung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zur Gesamtpartei abgewartet werden müsse.
AfD warf Geisel vor Gutachten verschärfen zu lassen
Die Berliner AfD leitete das Papier Anfang des Jahres – zusammen mit einer Pressemitteilung –, an verschiedene Medien weiter. Darin warf sie dem Berliner Innensenator vor, den Berliner Verfassungsschutz angewiesen zu haben, den besagten Ende 2020 vorgelegten Bericht zur Berliner AfD zu verschärfen.
Aus dem Senat hieß es dazu, dass weder Geisel noch der Staatssekretär Torsten Akmann Kenntnis vom Zwischenbericht gehabt hätten.
Die Verfassungsschutzbehörden von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hatten bereits zuvor die jeweiligen Landesverbände der Partei als Verdachtsfälle klassifiziert. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die Bundespartei als Verdachtsfall ein. Die AfD klagte dagegen allerdings erfolgreich. (afp/er)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion