Berliner Sozialsenatorin macht sich mit „Pippi-Langstrumpf-Politik“ unbeliebt
Durch eine Hintertür wolle die Berliner Sozialsenatorin Elke Breitenbach Abschiebungen verhindern, hießt es aus Reihen der SPD. In einem mit der Koalition nicht abgestimmten Vorstoß fordert die Linken-Politikern, dass Polizisten Migrantenunterkünfte zum Zwecke der Abschiebung nur dann betreten dürften, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt.
Insoweit hatte das der Senatorin unterstehende Landesamt für Flüchtlingsangelegenheit eine Empfehlung eines Juristen an alle Heimbetreiber versandt. Doch damit betreibe Breitenbach „Pippi-Langstrumpf-Politik“, sagte der Leiter einer großen Unterkunft gegenüber der „Berliner Morgenpost“. Ohne Berücksichtigung der Rechtslage und Realität würde sich die Politikerin die Welt machen, wie sie ihr gefalle. Eine andere Einrichtung ließ verlauten, dass diese wohl kaum den Polizisten den Zutritt verwehren werde.
Gegenüber der Berliner Morgenpost verteidigte Breitenbach ihre Handlungsweise damit, dass sie mit der Empfehlung auf eine Unsicherheit der Heimbetreiber reagiert hätte. Diese hatten gefragt, wie sie mit der Polizei umgehen sollten. Dabei ginge es der Senatorin hauptsächlich darum, dass die Polizisten nicht „reinrockern, wie sie wollen“.
Eine Abschiebung sei als Durchsuchung der Unterkunft zu betrachten
Zudem seien die Bewohner in den Unterkünften traumatisiert. Auch die Rechte der Migranten, die mit den abzuschiebenden Bewohnern eine Unterkunft teilen, müssten gewahrt werden. Dabei gelte die Unverletzlichkeit der Wohnung. Denn jede Abschiebung sei nach der Auffassung der Juristen der Sozialsenatorin als Durchsuchung der Unterkunft zu betrachten. Schließlich müssten auch die Personalien anderer Bewohner überprüft und in Augenschein genommen werden, um die Abzuschiebenden zu identifizieren. Bei „Gefahr im Verzuge“ könne die Polizei jedoch ohnehin in die Räumlichkeiten eintreten.
Vor allem bei Innensenator Andreas Geisel (SPD) stieß dieses Vorgehen auf Unmut. Es ginge hier nicht um eine „Überfallkommando“ und des gebe Unterschiede zwischen „betreten und durchsuchen“. Die abschiebende Person müsse empfangen nehmen – in einem Gemeinschaftsraum, einem Foyer oder auch einem Wohnraum und dazu dürften die Beamten diese Räumlichkeiten betreten.
Mit Ihrem Akt hat die Senatorin in die Zuständigkeit des Innensenators Geisel eingegriffen. Der ist dazu da, das geltende Bundesrecht durchzusetzen. Geisels Sprecher teilte mit, dass es nur darum ginge, abgelehnte Asylbewerber abzuschieben. Es ginge nicht um die „Vollstreckung eines Verwaltungsaktes“, für den ein Durchsuchungsbeschluss benötigt wird. (sua)
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