Verwaltungsgericht: Berliner Polizei darf keine Gebühren von Klimaklebern verlangen
Die Berliner Polizei hat sich das Entfernen eines „Klimaklebers“ aus dem Straßenverkehr bezahlen lassen und dem Betroffenen einen Gebührenbescheid geschickt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied aber, dass die Polizei das nicht tun darf.

Klimakleber (Symbolfoto).
Foto: Christof Stache/AFP via Getty Images
Mit Eilantrag Erfolg
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Na gut, wenn das vorsichtige Lösen vom Asphalt nicht "verrechnet" werden darf... Ein Ruck, ein Schrei, Straße frei.
Der Staat, bzw. was Rot-Grün daraus gemacht hat, finanziert diese Terroristen. Also muss die Justiz diese Terroristen schützen, weil sie ja dem Linksstaat dient und nicht dem Rechtsstaat. Schon gar nicht dem Volke.
Wer bezahlt das?
Sie, ich und all die anderen [].... die täglich in die Arbeit gehen
Na du und ich.
Du und ich
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Na gut, wenn das vorsichtige Lösen vom Asphalt nicht "verrechnet" werden darf... Ein Ruck, ein Schrei, Straße frei.
Der Staat, bzw. was Rot-Grün daraus gemacht hat, finanziert diese Terroristen. Also muss die Justiz diese Terroristen schützen, weil sie ja dem Linksstaat dient und nicht dem Rechtsstaat. Schon gar nicht dem Volke.
Wer bezahlt das?
Sie, ich und all die anderen [].... die täglich in die Arbeit gehen
Na du und ich.
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