Berlin und Kabul unterzeichnen gemeinsame Erklärung zur Migration: Viele Afghanen „grundsätzlich ausreisepflichtig“

Viele Afghanen, die nach Deutschland kommen, "haben jedoch keinen Anspruch auf internationalen Schutz" und seien deshalb "grundsätzlich ausreisepflichtig", so Bundesinnenminister Thomas de Maiziere.
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Flüchtlinge außerhalb von Kabul, AfghanistanFoto: SHAH MARAI/AFP/Getty Images
Epoch Times2. Oktober 2016

Deutschland und Afghanistan haben am Sonntag in Kabul eine Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration unterzeichnet. Damit bestehe „eine klare und verlässliche Arbeitsgrundlage für die künftige Zusammenarbeit beider Länder insbesondere in den Bereichen freiwillige Rückkehr und Rückführung der jeweiligen Staatsangehörigen in ihr Heimatland“, teilte das Bundesinnenministerium am Sonntag mit. Deutschland habe 2015 mehr afghanische Asylsuchende aufgenommen, als jedes andere Land in Europa.

Viele Afghanen, die nach Deutschland kommen, „haben jedoch keinen Anspruch auf internationalen Schutz“ und seien deshalb „grundsätzlich ausreisepflichtig“. Abgelehnte afghanische Asylbewerber, die freiwillig zurückkehrten, könnten über das deutsche Programm zur freiwilligen Rückkehr mit einer „angemessenen finanziellen Unterstützung“ rechnen.

„Die weitere Stabilisierung und Fortentwicklung Afghanistans ist und bleibt ein wichtiges Ziel, dem sich die Bundesregierung in hohem Maße verpflichtet fühlt“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maiziere. „Wir werden Afghanistan und den Afghanen weiterhin zur Seite stehen und unseren Beitrag dazu leisten, dass dieses Land zu Frieden und Stabilität findet.“

(dts Nachrichtenagentur)



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