Berlin beschließt Maskenpflicht bei Demonstrationen ab hundert Teilnehmern – Hygienekonzept ab 50 Teilnehmer gefordert

Ein Demonstrant am 29. August 2020 in Berlin.
Foto: Sean Gallup/Getty Images
Nach den umstrittenen Versammlungen gegen die Corona-Politik am Wochenende hat Berlin eine Maskenpflicht bei Demonstrationen ab hundert Teilnehmern beschlossen. Die Vorschrift gilt bereits ab Dienstag, wie Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) nach der Senatssitzung sagte. Ausgenommen sind Autokorsos. Außerdem beschloss der Senat, dass es bei privaten Feiern mit mindestens 50 Teilnehmern ein Hygienekonzept geben muss.
Kalayci machte darüber hinaus auf das Problem der Datenerfassung in Gaststätten aufmerksam. Trotz Dokumentationspflicht der Gäste gebe es „viel Nachlässigkeit“, sagte die SPD-Politikerin. Daher sei die Vorschrift dahingehend geändert worden, dass nicht nur der Gaststättenbetreiber in der Pflicht sei, sondern auch die Gäste verpflichtet würden, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Außerdem müssen die Daten nun auch im Außenbereich erfasst werden, nicht mehr nur in geschlossenen Räumen.
Kritik an Berliner Demos
Vor allem die Veranstaltung der Initiative Querdenken geriet nach einem Beschluss des Berliner Oberverwaltungsgerichtes, das ein zuvor verhängtes Demonstrationsverbot aufhob, in Kritik. Die Teilnehmer des geplanten Aufzuges hatten sich am 29. August im Bereich Friedrichstraße gestaut. Die Polizei bemängelte fehlende Sicherheitsabstände zwischen den Demonstranten.
Unerwähnt blieb in vielen Medienberichten, dass den Teilnehmern an der Spitze des Aufzuges kein Abstand möglich war. Die Beamten hatten die Seitenstraßen gesperrt, sodass neu ankommende Demonstranten von hinten schoben. Nach einer mündlichen Aufforderung der Polizei vor Ort, Mund-Nasen-Bedeckungen aufzusetzen, kam der Großteil der Teilnehmer dem nach, wie aus Aufnahmen unseres Kamera-Teams hervorgeht. Trotzdem wurde der Aufzug von der Polizei aufgelöst, bevor er beginnen konnte. (afp/sua)
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