Berlin: AfD-Portal für neutrale Schule zählt zwei Wochen nach Start bereits 5000 Meldungen
Eigentlich gibt es eine Vielzahl an Verfassungsbestimmungen, Gesetzen und Vereinbarungen, die vorschreiben, dass die Schule ein politikfreier Ort zu sein hat und dort, wo aus didaktischen Gründen die Erörterung politischer Sachverhalte erforderlich ist – wie im Bereich der Sozialkunde –, strikte weltanschauliche Neutralität zu beachten ist.
So heißt es etwa in § 4 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land Berlin: „Die Schule achtet das verfassungsmäßige Recht der Erziehungsberechtigten auf die Erziehung ihrer Kinder und nimmt Rücksicht auf die Empfindungen und Überzeugungen Andersdenkender.“
Zudem haben die Kultusministerien der Länder 1976 in Zusammenarbeit mit der baden-württembergischen Landeszentrale für politische Bildung den sogenannten Beutelsbacher Konsens erarbeitet. Darin ging es um Regeln für eine pädagogische Praxis, die unter einem öffentlichen Auftrag steht.
Beutelsbacher Konsens passt nicht zur Verfassungswirklichkeit
Ein Grundelement dieses Konsenses war das „Überwältigungsverbot“, das es untersagt, Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der „Gewinnung eines selbständigen Urteils“ zu hindern. Hier genau verlaufe nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination.
Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, müsse – so der zweite Grundsatz – auch im Unterricht kontrovers erscheinen. Es dürfen demgemäß auch keine unterschiedlichen Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden oder Alternativen unerörtert bleiben. Es wurde in diesem Zusammenhang sogar erörtert, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, also ob er nicht sogar solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten müsse, die den Schülern von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd seien.
Zudem müsse der Schüler „in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren“. Insgesamt also würde die deutsche Rechtsordnung, wie sie sich auf das Grundgesetz stützt, auch und gerade in der Schule einen sensiblen und sorgfältigen Umgang mit unterschiedlichen Meinungen vorschreiben.
Tatsächlich hat sich jedoch offenbar parallel zur Verfassung selbst eine Verfassungswirklichkeit herausgebildet, die eher darauf ausgelegt, einen Konsens im Sinne dessen zu erzwingen, was die tonangebenden Kräfte in der Gesellschaft als das „moralisch Gute“ definieren. Je mehr emotionalisierende Buzzwords und Gaslighting-Begriffe in der öffentlichen Debatte an die Stelle eines rationalen Diskurses treten, umso schwerer wird es offenbar vor allem für sendungsbewusste „Fortschrittliche“, ihre Emotionen zu zügeln.
AfD-Fraktion wird als Mediator aktiv
Dementsprechend scheinen auch im Schulwesen Akteure zunehmend eine teleologische Reduktion des Neutralitätsgebots dahingehend vorzunehmen, dass dieses nicht für Meinungen gelten soll, die dem von Herbert Marcuse formulierten Postulat der „repressiven Toleranz“ zuwiderlaufen.
So nimmt es auch nicht weiter wunder, dass erst zwei Wochen nach dem Start des Meldeportal der Berliner AfD-Fraktion über Verstöße gegen das schulische Neutralitätsgebot bereits 5000 Hinweise dort eingegangen sind. Unter den Meldungen seien, so erklärte der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Franz Kerker, gegenüber der „BZ“, auch nicht ernst gemeinte Hinweise. Dies betreffe allerdings nur eine kleine Anzahl an Fällen. Kerker gehe davon aus, dass „die Zahl der Meldungen nun nach dem Ende der Herbstferien deutlich zunimmt“.
In zehn Fällen sei die Fraktion als „Mediator“ aktiv geworden mit dem Ziel, ein Gespräch zwischen Eltern und Lehrern oder der Schulleitung anzuberaumen.
Auf der Webseite der Fraktion können Schüler und Eltern dieser mitteilen, wenn sie den Eindruck haben, dass der Unterricht an Schulen dazu missbraucht wird, auf unsachliche Weise gegen die AfD Stimmung zu machen – und damit das Neutralitätsgebot zu verletzen.
Auch in anderen Bundesländern haben die Fraktionen der AfD ähnliche Portale eröffnet. In den meisten Fällen, so Kerker gegenüber der BZ, habe die Fraktion den Anfragenden – in der Mehrzahl Schüler – mit konkreten Formulierungen oder dem Hinweis helfen können, das Gespräch zu suchen. Die Datensätze würden nach Klärung des jeweiligen Falls gelöscht.
Begünstigt einseitiger Schulunterricht späteren Linksextremismus?
Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte dazu aufgerufen, das Portal zu boykottieren und sprach wie auch die GEW von „Denunziantentum“. Im Fall des sogenannten „Volkslehrers“ Nikolai N., der an einer Berliner Grundschule unterrichtete und im Mai dieses Jahres entlassen wurde, nachdem der Schulbehörde gemeldet worden war, dass er auf YouTube zweifelhafte Thesen verbreitet hatte, war man diesbezüglich noch weniger dünnhäutig.
Tatsächlich seien dem Portal, so erklärte Kerker, unter anderem mehrere Fälle von verbalen Entgleisungen gemeldet worden, etwa Äußerungen wie „brauner Dreck“ bezogen auf die rechtskonservative Partei.
Eine dermaßen dehumanisierende Sprache gegen Andersdenkende und eine einseitige, indoktrinierende Gestaltung des Schulunterrichts ist möglicherweise aber nicht nur ein Verstoß gegen Dienstpflichten, sondern potenziell auch ein Mosaikstein späterer politisch motivierter Kriminalitätskarrieren.
Einer Studie des Verfassungsschutzes zufolge, die die „Bild“-Zeitung vor einigen Monaten veröffentlicht hatte, sei ein Großteil der linksextremistischen Straftäter, die in Berlin überführt wurden, zwischen 21 und 24 Jahre alt, wohne noch im elterlichen Haushalt und verfüge über mittlere Reife oder Abitur. Dass eine Radikalisierung bei dem einen oder anderen auch über einen einseitigen Schulunterricht begünstigt worden sein könnte, ist kaum auszuschließen.
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