Pkw-Maut: Verkehrsministerium verklagt Betreiberfirmen

Das Bundesverkehrsministerium hat Zeitungsberichten zufolge eine außergerichtliche Schiedsklage gegen die Pkw-Mautfirmen eingereicht. Der Bund will feststellen lassen, dass den Unternehmen kein Entschädigungsanspruch wegen der geplatzten Maut zusteht.
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Maut.Foto: iStock
Epoch Times13. Februar 2020

Der Streit um die Kosten der gescheiterten Pkw-Maut geht in eine neue Runde: Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Donnerstag unter Berufung auf das Bundesverkehrsministerium berichteten, wurde im Rahmen einer im Januar eingeleiteten Streitbeilegung in der vergangenen Woche keine Einigung erzielt. Das Ministerium habe deshalb eine außergerichtliche Schiedsklage gegen die beteiligten Firmen Autoticket, CTS Eventim und Kapsch TrafficCom eingereicht.

Mit der Klage will der Bund dem Bericht zufolge feststellen lassen, dass Autoticket und ihren Gesellschaftern keine Erstattungs- und Entschädigungsansprüche zustehen. Im Raum stehen Forderungen der Mautfirmen von insgesamt rund 560 Millionen Euro.

Vielmehr mache der Bund jetzt seinerseits nicht näher bezifferte Vertragsstrafen gegenüber den Firmen geltend, teilte das Ministerium den Funke-Zeitungen mit. Das Ministerium wirft den Betreibern demnach vor, vertragliche Leistungen nicht erfüllt und vereinbarte Meilensteine gerissen zu haben. Zudem hätten sie nach der Kündigung den Betreibervertrag „treuwidrig“ verletzt.

Der Betreibervertrag sieht dem Bericht zufolge vor, dass die drei Mitglieder des Schiedsgerichts durch die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit in Bonn benannt und bestellt werden sollen. Das Ministerium erwartet, dass das Schiedsgericht die Arbeit zügig aufnimmt. Tatsächlich könnte sich der Streit aber lange hinziehen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Pkw-Maut-Pläne im vergangenen Juni gekippt. Daraufhin kündigte das Bundesverkehrsministerium die bereits geschlossenen Verträge mit den Mautfirmen. Die ursprünglich beauftragten Unternehmen verlangen Entschädigung. (afp/so)



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