Bericht: Staatsanwaltschaft beantragt Aufhebung der Immunität von AfD-Chef Meuthen
In der Affäre um illegale Parteispenden aus der Schweiz droht dem AfD-Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen laut einem Medienbericht ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Die Berliner Staatsanwaltschaft habe beantragt, Meuthens Immunität als Europaabgeordneter aufzuheben, berichtete der „Spiegel“ unter Berufung auf mehrere mit dem Vorgang vertraute Quellen am Mittwoch. Ein entsprechendes Ersuchen sei an das Europaparlament gerichtet worden.
Demnach sieht die Staatsanwaltschaft Berlin einen Anfangsverdacht auf eine Straftat im Zusammenhang mit der Annahme illegaler Parteispenden gegen den AfD-Chef. Ein Behördensprecher bestätigte auf Anfrage des „Spiegels“, man habe bereits seit längerer Zeit einen „medial bekannt gewordenen Sachverhalt betreffend den Bundessprecher der AfD Jörg Meuthen“ juristisch geprüft. Zum Ergebnis und zur möglichen Aufhebung der Immunität Meuthens wollte sich der Sprecher nicht äußern. Meuthen sei für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar gewesen.
Sollte das Europaparlament dem Antrag der Berliner Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der Immunität stattgeben, wäre der Weg für strafrechtliche Ermittlungen gegen den AfD-Chef frei, hieß es in dem Bericht weiter.
Formal gehe das Ersuchen der Staatsanwaltschaft zunächst an Parlamentspräsident David Sassoli. Dieser informiere das Plenum über den Eingang des Antrags und leite ihn an den Rechtsausschuss weiter. Der könne in Deutschland weitere Informationen einholen und Meuthen zu den Vorwürfen anhören. Anschließend entscheide der Ausschuss in geheimer Abstimmung, welche Entscheidung er dem Plenum empfiehlt. Das letzte Wort hätten die Abgeordneten: Sie müssten mit einfacher Mehrheit entscheiden, ob die Immunität des AfD-Chefs aufgehoben wird.
Dem Magazin zufolge geht es in dem Fall um verschleierte Wahlkampfhilfen der Schweizer PR-Firma Goal AG. Diese habe Meuthen im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 mit einer rund 90.000 Euro teuren Werbekampagne unterstützt. Die Bundestagsverwaltung hatte bereits im Oktober 2019 ein Bußgeld von 269.400 Euro gegen die AfD wegen Annahme anonymer Spenden verhängt. Eine Klage der AfD gegen die Strafzahlung wies das Berliner Verwaltungsgericht Anfang des vergangenen Jahres ab. (afp)
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