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Ermittlungen gegen Gauland wegen „Vogelschiss“-Äußerung eingestellt

Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen Alexander Gauland wegen einer "Vogelschiss"-Sätze ein. Das Zitat sei durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt und der Tatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt.

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Zwei Tauben auf einer Straßenlaterne.

Foto: iStock

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Lesedauer: 1 Min.

Die „Vogelschiss“-Äußerung von AfD-Chef Alexander Gauland bleibt offenbar ohne juristische Folgen. Die Staatsanwaltschaft im thüringischen Meiningen habe die Ermittlungen gegen den Politiker eingestellt, berichtete der Hessische Rundfunk am Montag.
Das Zitat sei nach Ansicht der Staatsanwaltschaft durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt und der Tatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt.
Gauland hatte im Juni auf einem Bundeskongress der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative im thüringischen Seebach gesagt, „Hitler und die Nazis“ seien „nur ein Vogelschiss in über tausend Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte“.
Dies stieß auf breite Empörung. Der Vorsitzende des hessischen Ausländerbeirats, Enis Gülegen, erstattete Anzeige. Laut HR gingen insgesamt mehr als 30 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft ein.
Gülegen zeigte sich enttäuscht von der Einstellung der Ermittlungen. Er habe eine Reaktion der Justiz erwartet, denn Gaulands Äußerung sei eine reelle Gefahr für den sozialen Frieden in Deutschland, sagte er dem HR. Gülegen will dem Bericht zufolge abwarten, wie die Staatsanwaltschaft die Einstellung begründet, und dann eine Beschwerde dagegen prüfen.
(afp)

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