Bericht: Bund und Länder erwägen Öffnungen ab Inzidenz unter 100
So sollen sich zunächst ab Montag auf jeden Fall wieder mehr Freunde, Verwandte und Bekannte treffen dürfen, berichtet das Wirtschaftsmagazin „Business Insider“ unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach sind Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt.
Zudem sollen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte einheitlich in allen Bundesländern öffnen dürfen. Sinkt die Inzidenz in einem Bundesland unter 35, soll es weitere Öffnungsschritte geben. Bleibt die Inzidenz auch danach 14 Tage lang stabil oder unter 35, gibt es weitere Lockerungen.
Offen war bislang, was passiert, wenn die Inzidenz wieder steigt. Bund und Länder haben sich laut „Business Insider“ nun am Dienstag auf die Grenze von 100 geeinigt. Liegt die Inzidenz stabil oder sinkend unterhalb dieses Wertes, soll es trotzdem noch Lockerungen geben:
Konkret sollen beispielsweise Einzelhandelsgeschäfte für sogenannte „Click and meet“-Angebote öffnen dürfen. Dabei könne ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche „nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann“.
Die Terminbuchung kann telefonisch, schriftlich oder per Mail erfolgen, berichtet das Magazin. Entsprechende Lösungen sind den Geschäften überlassen. „Click and meet“-Angebote gibt es bereits in Rheinland-Pfalz, nachziehen wollen Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und einige andere Bundesländer.
Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten sollen ab einer Inzidenz von unter 100 für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung öffnen können. Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen soll mit bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen möglich sein.
Bleibt die Inzidenz auch nach dieser Öffnungswelle 14 Tage stabil sinkend unter 100, kann ein Land weitere Lockerungen vornehmen: Dann soll die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung möglich sein, auch Theater, Konzerte und Opernhäuser sowie Kinos sollen aufmachen.
In allen Fällen müssen Kunden vorab aber tagesaktuelle negative Corona-Schnell- oder Selbsttests vorlegen. Steigt die Inzidenz jedoch an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, soll ab dem zweiten darauffolgenden Tag eine „Notbremse“ greifen: Dann gelten wieder die Regeln bis zum 7. März, berichtet „Business Insider“. (dts)
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