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Beanstandeter Insolvenz-Gesetzentwurf nun doch in männlicher Form

Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums stieß beim Innenministerium auf Kritik. Das verfasste Papier enthielt etliche weibliche Formulierungen. Beide Ministerien meldeten sich nun nach Überarbeitung des Entwurfes erneut zu Wort.

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Ein Entwurf wird überarbeitet.

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Update: Antwort des Bundesjustizministeriums
Nach Widerspruch aus dem Bundesinnenministerium hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf doch nicht komplett in weiblicher Sprachform vorgelegt, sondern die übliche männliche Form genutzt. Das Justizministerium begründete dies am Mittwoch mit der „enormen politischen Priorität“ der Reform des Insolvenzrechts, die nun vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Es habe „möglichst rasch“ eine Einigung zwischen den Ressorts erzielt werden sollen, sagte ein Ministeriumssprecher.
Das Ministerium begründete die in dem ersten Entwurf verwendete weibliche Form mit der Wortwahl im Insolvenzrecht. Dabei sei es zutreffend, von „Gläubigerin“ oder „Schuldnerin“ zu sprechen. Um unnötige Komplexität zu vermeiden, sei auf die zusätzliche männliche Form verzichtet worden. Die Rechts- und Sprachprüfung sei aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen gewesen.
Ein Sprecher des Bundesinnenministerium verteidigte den Widerspruch gegen den ersten Entwurf in weiblicher Form. Dieser sei aus „rein formalen Gründen“ erfolgt und mit keiner „gesellschaftspolitischen Positionierung“ verbunden.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei „sehr bewusst“, dass Sprache einem gesellschaftlichen Wandel unterliege. Es sei aber nicht Aufgabe des Verfassungsministeriums, die Debatte aktiv voranzutreiben oder aufzuhalten. Der Minister legte Wert darauf, dass zunächst gesellschaftspolitischer Konsens erstellt werde, bevor ein Gesetz in einer anderen als der bisherigen Form abgefasst werde.
Ursprünglicher Artikel

Verfassungswidrig oder korrekt? Gesetzentwurf spricht ausschließlich von „Gläubigerinnen“ und „Inhaberinnen“

Das Bundesjustizministerium hat erstmals einen Gesetzesentwurf komplett in der weiblichen Begriffsform formuliert – und stößt damit auf Widerstand in der Bundesregierung. Das Bundesinnenministerium lehnte den Referentenentwurf ab und forderte eine sprachliche Überarbeitung, wie ein Sprecher am Montag sagte. Als Grund gab er Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes an, in dem nur weibliche Sprachformen verwendet werden.

Gesetz nur für Frauen oder Menschen weiblichen Geschlechts?

Der Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dazu, die Formulierungen des Gesetzentwurfs hätten „bei formaler Betrachtung zur Folge, dass das Gesetz gegebenenfalls nur für Frauen oder Menschen weiblichen Geschlechts gilt und damit höchstwahrscheinlich verfassungswidrig wäre“. Nach Ansicht seines Ministeriums müsse der Entwurf „den gängigen Regeln angepasst werden“. Dies gelte „unabhängig davon, ob ein bestimmter gesellschaftlicher Zustand gewünscht ist“.
Diese Regeln besagen nach Auffassung des Innenministeriums, dass „das generische Maskulinum – also die Verwendung der männlichen Sprachform – anerkannt ist für Menschen von männlichem und weiblichem Geschlecht“. Das generische Femininum sei hingegen „zur Verwendung für weibliche und männliche Personen bislang sprachwissenschaftlich nicht anerkannt“.
Im Gesetzentwurf heißt es stattdessen:
Teil 2, Abschnitt 1, §4 (3): „Ist die Schuldnerin eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, können auch die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte der an der Schuldnerin beteiligten Personen durch den Restrukturierungsplan gestaltet, sonstige gesellschaftsrechtlich zulässige Regelungen getroffen sowie Anteils- und Mitgliedschaftsrechte übertragen werden.“

Justizministerium kündigt Überarbeitung an

Bei dem Referentenentwurf handelt es sich um das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums kündigte an, dass der Entwurf überarbeitet werde, bevor er dem Kabinett zugeleitet wird. Die Arbeiten seien „noch nicht abgeschlossen“, es lägen noch keine Ergebnisse der „Sprach- und Rechtsprüfung“ vor. (afp)

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