BAMF stoppt nach Mitarbeiter-Protesten persönliche Asylanhörungen
Asylanträge können vorerst in der Regel nur noch schriftlich gestellt werden. Das hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Reaktion auf die Auswirkungen der Corona-Krise beschlossen und in einem Schreiben an die Mitarbeiter mitgeteilt, über das die „Welt“ (Samstagsausgabe) berichtet.
„Diese Maßnahmen wurden zum Schutz aller Beteiligten und zur Unterbrechung der Ansteckungskette ergriffen“, heißt es darin.
Antragssteller erhielten auf „dieser Grundlage eine Aufenthaltsgestattung“. Die eigentlich vorgesehenen persönlichen Anhörungen würden auf die Zeit nach der Corona-Pandemie verschoben.
Ausnahmen bei Fällen mit Sicherheitsrisiken
Es soll jedoch Ausnahmen geben: Für Fälle, in denen es möglicherweise Sicherheitsrisiken gibt, solle in jedem Bundesland an einem Ort die Möglichkeit erhalten bleiben, Anträge auch persönlich zu bearbeiten.
Insgesamt würden „sicherheitsrelevante Verfahren“ ohne Einschränkung weiter laufen, heißt es in dem BAMF-Schreiben weiter. Bescheide bei Vorgängen, die entschieden werden können, würden weiterhin erstellt.
In den vergangenen Tagen hatte sich die Situation in den Unterkünften und innerhalb der BAMF-Belegschaft zugespitzt. Anfang der Woche hatte die Behörde noch erklärt, Anträge sollten weiterhin unter Bedingungen entgegengenommen werden – etwa eine Gesundheitsbescheinigung oder ein Nachweis einer Quarantäne.
Innerhalb der Belegschaft wurde die Kritik an dem Kurs zuletzt lauter. In verschiedenen Unterkünften zeigte sich unter anderem, wie schwierig sich der Umgang mit Corona-Fällen dort darstellt – etwa wenn es um die Einhaltung einer Quarantäne geht.
Am Donnerstag hatte sich die Vorsitzende des Örtlichen Personalrats bei der Behördenleitung beschwert: „Stoppen Sie diesen Wahnsinn – sofort!“, endet ihr Schreiben, über das die „Welt“ berichtet. (dts)
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