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Corona-Aufarbeitung

Ballweg geht gegen Demoverbot-Urteile vom August 2020 vor

Der Querdenken-Gründer Michael Ballweg reicht gegen drei Urteile des Berliner Verwaltungsgerichts Nichtzulassungsbeschwerde ein. Sein Anwalt Ralf Ludwig sieht eine „grobe Fehleinschätzung der rechtlichen Rahmenbedingungen“.

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Michael Ballweg und sein Anwalt Ralf Ludwig.

Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times

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Lesedauer: 3 Min.

Michael Ballweg hat gemeinsam mit dem Anmelder einer Querdenken-Demonstration über seinen Anwalt Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Dies teilte der Querdenken-Gründer in einer Pressemitteilung mit.

Ballweg: Dauert in Deutschland sehr lange, bis man Recht bekommt

Davon betroffen sind drei Urteile des Berliner Gerichts vom 13. Februar 2025, in denen die Richter die polizeilichen Auflösungen und Verbote von Demonstrationen und eines Protestcamps im August 2020 für rechtmäßig erklärten. Zwei der Klagen wurden von Ballweg selbst erhoben, eine Dritte betraf den Antragsteller für den Aufzug am 29. August 2020. In allen drei Fällen sprechen die Kläger von „erheblichen Verfahrensmängeln und einer groben Fehleinschätzung der rechtlichen Rahmenbedingungen“ durch das Verwaltungsgericht.
Es könne in Deutschland sehr lange dauern, bis man Recht bekäme, sagte Ballweg. „Bis zur Verhandlung unserer Klage über die Ereignisse im August 2020 hat es über vier Jahre gedauert.“
Er übte scharfe Kritik an der Polizei. Diese schaffe Fakten „in dem Wissen, dass Gerichte erst in fünf bis sieben Jahren entscheiden“. Ballweg nennt das ein „Systemversagen“. Mit Rechtsschutz habe das nichts zu tun. Zwar müsse die Begründung der Beschwerde innerhalb eines Monats eingereicht werden. Eine Entscheidung über die Zulassung könne sich jedoch über Jahre hinziehen.

Richter: Auflösungen und Verbote waren verhältnismäßig

Wie Epoch Times berichtete, waren die Demonstrationsauflösungen laut den Richtern unter Vorsitz des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Berlin, Wilfried Peters, vor dem Hintergrund der Auflagenverstöße verhältnismäßig. Unter anderem gehörte das Tragen einer Mund-Nase-Maske sowie das Einhalten eines Mindestabstandes zu den Vorgaben.
Peters begründete das Urteil Mitte Februar damit, dass angesichts des Infektionsgeschehens während der Corona-Pandemie die Gefahr bestanden habe, dass Einsatzkräfte, Versammlungsteilnehmer und deren Kontaktpersonen in ihrem „grundrechtlich geschützten Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt“ würden. Aus Sicht der Polizei habe es seinerzeit keine milderen Mittel gegeben, um die Gefahren abzuwenden.
Ballweg, sein Rechtsanwalt Ralf Ludwig und viele Prozessbeobachter verließen noch während der Urteilsbegründung den Saal. Damals kritisierte der Querdenken-Gründer im Gespräch mit Epoch Times, dass Peters Inhalte angeführt habe, die mittlerweile widerlegt seien. So habe es damals weder eine „große Pandemie“ noch eine „große Infektionsgefahr“ gegeben.
Ludwig hatte das Urteil seinerzeit scharf kritisiert und als „Märchenstunde“ bezeichnet. Gegenüber Epoch Times sagte er: „Das Ganze war heute eher ein Theater und auf unsere Argumente wurde nicht gehört.“ Es ginge dabei nur um politische Entscheidungen, nicht wissenschaftlich begründbare. In der nun veröffentlichten Pressemitteilung monierte Ludwig zudem, dass das Urteil nicht die Grundrechte schütze, sondern das Handeln der Behörden.

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