Baden-Württembergs Justizministerin fordert Debatte über Asylrecht
Marion Gentges (CDU), baden-württembergische Justiz- und Migrationsministerin, stimmt dem BAMF-Chef Hans-Eckhard Sommer in seiner Forderung zu, dass das Asylrecht reformiert werden muss.

Marion Gentges (CDU), die baden-württembergische Justiz- und Migrationsministerin, schätzt den Diskussionsimpuls von BAMF-Chef Hans-Eckhard Sommer.
Foto: Marijan Murat / Pool / AFP via Getty Images
Sommer schlägt Kontingentlösung für EU vor
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Gehört Frau Gentges etwa zum rechtsextremen "Flügel" der CDU und vom Verfassungsschutz beobachtet? Wie kann sie es wagen, so eine heilige Kuh in Frage zu stellen?
Im Ernst: Das Recht auf Asyl ist in Art. 16a GG Abs. 1 verankert, der lautet: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Da steht nicht "Jeder kann kommen.", sondern politisch Verfolgte (!). Wir wollen ja den Rechtsstaat gerne beibehalten, da ist aber auch ein gesonderter und beschleunigter Weg zur gerichtlichen Feststellung möglich, ob jemand politisch verfolgt ist oder nicht. Das Problem sind nicht tatsächlich politisch Verfolgte, sondern diejenigen, die einfach so, aus wirtschaftlichen Gründen o.ä. kommen und das Zauberwort "Asyl" sprechen. Und die ihre Abschiebung/Zurückweisung mit allen Tricks verhindern, u.a. auch mit Hilfe der linken deutschen Asylindustrie, die immer gerne Tipps gibt, wie sich der Rechtsstaat aushebeln lässt. Auch ließe sich problemlos regeln, wenn man denn wollte, dass jemand sein Asylrecht verwirkt, wenn er unkooperativ ist, Straftaten begeht oder illegal einreist. Ferner bleibt noch die Möglichkeit, wenig attraktive Konditionen festzulegen, wie z.B. Beschränkungen der Freizügigkeit, Ortszuweisung und ggf. Internierung. Warum: Echte politische Verfolgte stört das nicht (die nun immerhin keine Folter oder Tod mehr fürchten müssen), wirtschaftliche Migranten schon. Hinzu kommt, dass Grundrechte nicht absolut sind, sondern einer Abwägung mit den Grundrechten anderer unterworfen sind. Es wäre auch einfach, einen Zusatz wie "Dieses Recht findet seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen" zu formulieren, wenn man nur will. Asylberechtigten sollte zudem der Weg zur allgemeinen Visa-Erteilung freistehen, d.h. sie können gerne bei Vorliegen der Voraussetzungen in die qualifikationsbasierte Einreise wechseln. Bei echten politisch Verfolgten besteht eine hohe Chance, die Kriterien zu erfüllen.
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Gehört Frau Gentges etwa zum rechtsextremen "Flügel" der CDU und vom Verfassungsschutz beobachtet? Wie kann sie es wagen, so eine heilige Kuh in Frage zu stellen?
Im Ernst: Das Recht auf Asyl ist in Art. 16a GG Abs. 1 verankert, der lautet: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Da steht nicht "Jeder kann kommen.", sondern politisch Verfolgte (!). Wir wollen ja den Rechtsstaat gerne beibehalten, da ist aber auch ein gesonderter und beschleunigter Weg zur gerichtlichen Feststellung möglich, ob jemand politisch verfolgt ist oder nicht. Das Problem sind nicht tatsächlich politisch Verfolgte, sondern diejenigen, die einfach so, aus wirtschaftlichen Gründen o.ä. kommen und das Zauberwort "Asyl" sprechen. Und die ihre Abschiebung/Zurückweisung mit allen Tricks verhindern, u.a. auch mit Hilfe der linken deutschen Asylindustrie, die immer gerne Tipps gibt, wie sich der Rechtsstaat aushebeln lässt. Auch ließe sich problemlos regeln, wenn man denn wollte, dass jemand sein Asylrecht verwirkt, wenn er unkooperativ ist, Straftaten begeht oder illegal einreist. Ferner bleibt noch die Möglichkeit, wenig attraktive Konditionen festzulegen, wie z.B. Beschränkungen der Freizügigkeit, Ortszuweisung und ggf. Internierung. Warum: Echte politische Verfolgte stört das nicht (die nun immerhin keine Folter oder Tod mehr fürchten müssen), wirtschaftliche Migranten schon. Hinzu kommt, dass Grundrechte nicht absolut sind, sondern einer Abwägung mit den Grundrechten anderer unterworfen sind. Es wäre auch einfach, einen Zusatz wie "Dieses Recht findet seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen" zu formulieren, wenn man nur will. Asylberechtigten sollte zudem der Weg zur allgemeinen Visa-Erteilung freistehen, d.h. sie können gerne bei Vorliegen der Voraussetzungen in die qualifikationsbasierte Einreise wechseln. Bei echten politisch Verfolgten besteht eine hohe Chance, die Kriterien zu erfüllen.