Baden-Württemberg will Corona-Zahlen mit „entschlossenen Maßnahmen“ senken
Baden-Württemberg will die rasant steigenden Zahlen der positiv Getesteten im Land mit „entschlossenen Maßnahmen“ und einer „Kontrolloffensive“ in den Griff bekommen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Gesundheitsminister Manfred Lucha (beide Grüne) erklärten auf einer Pressekonferenz am Dienstag (20. Oktober) die neue Fassung der Corona-Verordnung, die seit Montag gilt: Demnach muss in Fußgängerzonen und öffentlichen Gebäuden sowie im Schulunterricht ab Klasse fünf Maske getragen werden.
Baden-Württemberg rief am Samstag die höchste Corona-Warnstufe aus. Momentan liege die Sieben-Tage-Inzidenz, also der über eine Woche gemittelte Wert der positiven Tests pro 100.000 Einwohner, bei 47,5.
17 Landkreise überschritten die kritische Marke von 50, sagte Kretschmann. Heilbronn verzeichne sogar mehr als 100 positive Tests pro 100.000 Einwohner.
Der Ministerpräsident wollte nach eigenen Worten aber auch „Mut machen“. Er sei beeindruckt von dem Kraftakt, den das ganze Land in den vergangenen Monaten vollbracht habe. „Wir hoffen, dass wir durch unsere entschlossenen Maßnahmen die Infektionszahlen wieder senken“ und eine Überlastung der Krankenhäuser verhindern können, sagte er.
Lucha sagte, an privaten Treffen dürften höchstens zehn Menschen oder Angehörige zweier Haushalte teilnehmen. Kommunen könnten zusätzlich zu den bestehenden Regelungen weitere Maßnahmen erlassen.
Zu den bestehenden Regelungen gehört laut der neuen Verordnung die Erhöhung der Zahl der Intensivbetten für Corona-Patienten. Andere Behandlungen sollen schrittweise reduziert werden. Bei Veranstaltungen gilt eine Höchstgrenze von 100 Teilnehmern, auch an Beerdigungen dürfen nur noch höchstens 100 Gäste teilnehmen.
„Wir gewinnen das Spiel und flachen die Kurve ab durch die Gesamtreduktion unserer sozialen Kontakte“, sagte Lucha. Er appellierte an die Bevölkerung, „ihre Eigenverantwortung umzusetzen“ und mitzumachen. Zudem kündigte er schärfere Kontrollen der Maskenpflicht und von Gastronomiebetrieben an. (afp/sza)
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