„Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten“: Verfassungsschutz stuft Identitäre Bewegung als rechtsextremistisch ein
Der Verfassungsschutz hat die Identitäre Bewegung (IB) nach jahrelanger Prüfung als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt eingestuft.

Der Verfassungsschutz hat die Identitäre Bewegung (IB) nach jahrelanger Prüfung als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt eingestuft.
Das bedeutet, dass der deutsche Ableger der ursprünglich in Frankreich gegründeten Bewegung ab sofort mit dem kompletten Instrumentarium an nachrichtendienstlichen Mitteln der Informationsbeschaffung beobachtet werden darf.
Dazu zählen beispielsweise die Observation und der Einsatz von V-Leuten. „Als Frühwarnsystem dürfen wir unser Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten legen, sondern müssen auch diejenigen im Blick haben, die verbal zündeln“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang.
Der Inlandsgeheimdienst stellte fest, die Positionen der IB zielten letztlich darauf ab, (Zitat) „Menschen mit außereuropäischer Herkunft von demokratischer Teilhabe auszuschließen und sie in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise zu diskriminieren“.
Für die IB könnten „Menschen ohne gleiche ethnische Voraussetzungen“ niemals Teil einer gemeinsamen Kultur sein. Dies sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. In Deutschland hat die IB aktuell nach Einschätzung des Verfassungsschutzes rund 600 Mitglieder.
„Diese geistigen Brandstifter stellen die Gleichheit der Menschen oder gar ihre Menschenwürde an sich infrage“, sagte Haldenwang. Die IB-Anhänger „reden von Überfremdung, erhöhen ihre eigene Identität, um andere abzuwerten und schüren gezielt Feindbilder“.
Antisemitismus und der „Hitler-Gruß“ zählen nicht zum Repertoire der völkischen Strömung, die den Slogan „Defend Europe“ (Verteidige Europa) geprägt hat. Im deutschsprachigen Raum gilt der Österreicher Martin Sellner als wichtigste IB-Führungspersönlichkeit.
Die IB steht auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste der AfD. Das bedeutet, dass jemand, der zur IB gehört, nicht Mitglied der Partei werden kann.
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