Logo Epoch Times

Audi-Fahrer verklagt Bundesrepublik wegen Dieselskandal auf Schadenersatz

Wegen des Volkswagen-Dieselskandals hat ein Autobesitzer am Landgericht Hannover eine Schadenersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Er fordert in einem Zivilverfahren knapp 47.300 Euro.

top-article-image

Der Streit um den Diesel.

Foto: iStock

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 1 Min.

Wegen des Volkswagen-Dieselskandals hat ein Autobesitzer am Landgericht Hannover eine Schadenersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, fordert der Besitzer eines Audi in einem Zivilverfahren knapp 47.300 Euro. Seiner Argumentation zufolge habe der Staat die Typengenehmigung „leichtfertig“ erteilt und es versäumt, „abschreckende Sanktionsmaßnahmen“ zu verhängen.
Über mögliche Erfolgsaussichten oder Zeithorizonte äußerte sich das Gericht nicht. Die Klage werde nunmehr der Bundesrepublik als Beklagter zugestellt, danach werde das „schriftliche Vorverfahren“ eingeleitet. In diesem werde der anhängige Rechtsstreit zunächst durch schriftliche Stellungnahmen beider Parteien „aufbereitet“.
Volkswagen hatte im September 2015 eingeräumt, weltweit in rund elf Millionen Dieselfahrzeugen verschiedener Marken eine illegale Software eingesetzt zu haben. Die Programmierung drückte den Schadstoffausstoß bei Emissionstests, damit dieser niedriger erschien. In Deutschland waren fast drei Millionen Autos betroffen.
Der nicht näher identifizierte Kläger macht laut Gericht geltend, dass die „im Rückblick fehlerhafte Erteilung der Typengenehmigung“ durch die Behörden und ein zu spätes Eingreifen des zuständigen Bundesverkehrsministeriums zu dem finanziellen Schaden führten.
Wegen des Dieselskandals gab und gibt es bereits zahlreiche Schadenersatzverfahren von Besitzern. Diese richten sich aber gegen den Hersteller oder Autohändler. Das Vorgehen der deutschen Behörden wurde in der Vergangenheit immer wieder scharf kritisiert. (afp)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.

Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können