Auch nach der Niedersachsen-Wahl bleibt es im Bundesrat unübersichtlich

Auch nach der niedersächsischen Landtagswahl am 15. Oktober, wird es weiter keine klaren Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat geben.
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Deutschland FlaggeFoto: TOBIAS SCHWARZ/Getty Images
Epoch Times5. Oktober 2017

Wie auch immer die niedersächsische Landtagswahl am 15. Oktober ausgeht – es wird danach weiter keine klaren Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat geben.

Denn die Zeiten, in denen der Unionsblock dem SPD-Lager gegenüber stand, sind lange vorbei. Und auch große Koalitionen sind in den Ländern ein Auslaufmodell. Stattdessen gibt es im Bundesrat ein Potpourri aus allen nur denkbaren Konstellationen. Allerdings könnte in der Länderkammer die Reise künftig in Richtung Jamaika gehen.

Ein Jamaika-Bündnis im Bund hätte nach derzeitigem Stand das Pendant aus Schleswig-Holstein hinter sich. Hinzu kommen Grün-Schwarz in Baden-Württemberg, das schwarz-grüne Bündnis in Hessen, die Koalition aus CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen und die CSU-Regierung in Bayern. Das sind 27 der 69 Stimmen im Bundesrat. Die für Gesetzesbeschlüsse erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen wird damit verfehlt.

Dies würde auch dann noch gelten, wenn nach dem 15. Oktober in Hannover Schwarz-Gelb oder tatsächlich auch Jamaika ans Ruder käme. Allerdings käme der schwarz-gelb-grüne Block in der Länderkammer dann immerhin auf 33 Stimmen – nur zwei weniger als die Mehrheit.

Zu den sonstigen Konstellationen in den Ländern gehören die großen Koalitionen im Saarland, in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Hamburg und Bremen. In Rheinland-Pfalz gibt es eine Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP.

In Berlin ist Rot-Rot-Grün unter SPD-Führung am Ruder, in Thüringen unter Führung der Linken. In Brandenburg gibt es das einzige rot-rote Bündnis, in Sachsen-Anhalt regiert eine Kenia-Koalition aus CDU, SPD und Grünen.

An den Mehrheitsverhältnissen wird sich aber auf lange Sicht nichts ändern.  Im kommenden Jahr stehen nur in Bayern und Hessen Wahlen an – und das auch erst im Herbst. Und das Jamaika-Lager kann bei beiden Urnengängen nur verlieren, denn schließlich gehören die beiden Länder derzeit diesem Block an.

Die unklaren Mehrheitsverhältnisse zwingen die künftige Bundesregierung bei zustimmungspflichtigen Gesetzen dazu, auf die politische Konkurrenz zuzugehen. Darunter fallen zunächst alle Verfassungsänderungen. Für sie ist im Bundesrat ebenso wie im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit erforderlich – diese dürfte aber nicht einmal mehr eine neue große Koalition im Bundestag zustande bringen.

Mit absoluter Mehrheit müssen im Bundesrat Gesetze beschlossen werden, die in bestimmter Weise Auswirkungen auf die Finanzen der Länder haben. Darunter fallen alle Gesetze über Steuern, an deren Aufkommen die Länder oder Gemeinden beteiligt sind. Ebenso zählen Regelungen dazu, welche die Länder zum Erbringen bestimmter Leistungen zwingen.

Die derzeit noch amtierende große Koalition im Bund verfügt schon seit längerem über keine Mehrheit in der Länderkammer mehr – und bekam dies auch schon zu spüren. So scheiterte sie etwa mit der Einstufung der nordafrikanischen Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer für Flüchtlinge.

Bei den nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen hat der Bundesrat nur noch die Möglichkeit, mit einem mehrheitlich beschlossenen Einspruch den Beschluss einer Neuregelung zu verzögern. Hier ist die zersplitterte Parteienlandschaft sogar ein Vorteil für die künftige Bundesregierung, denn die erforderliche Mehrheit für einen Einspruch kommt kaum noch zustande. (afp)



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