Asylklagen als Geschäftsmodell: Wie Anwälte an der „Flüchtlingskrise“ verdienen – und der Staat schaut zu

Die Migrationswelle nach 2015 zog eine Klagewelle gegen die von der Bundesbehörde für Migration und Flüchtlinge ausgesprochenen Ausweisungs- bzw. Abschiebungsbescheide nach sich. Daraus hat sich ein lukrativer Wirtschaftszweig insbesondere unter Anwälten, Sozialverbänden und Hilfsorganisationen gebildet.
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Symbolbild: Asylklagen entwickeln sich zu einem wirtschaftlich lukrativem Zweig. Anwälte verdienen bei Asylklagen bis zu 3.000 Euro.Foto: iStock
Epoch Times13. Mai 2018

„Die Lage an den Verwaltungsgerichten ist dramatisch. Wir stoßen derzeit komplett an unsere Grenzen. Eine derartige Zahl an Verfahren könne die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Dauer nicht aushalten.“ Und: „Irgendwann bricht dann alles zusammen.“ Das sagte Robert Seegmüller, Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) – bereits im Sommer 2017.

Da waren schon rund 250.000 Asylklagen vor Gericht anhängig. Seit dem sind noch mal 120.000 Fälle dazugekommen.

Vielleicht hatte der verstorbene Publizist Udo Ulfkotte doch recht, als er in seinem Buch „Die Asyl-Industrie“ beschrieb:

„Reich werden mit Armut. Das ist das Motto einer Branche, die sich nach außen sozial gibt und im Hintergrund oft skrupellos abkassiert. Die deutsche Flüchtlingsindustrie macht jetzt Geschäfte, von denen viele Konzerne nur träumen können.

Pro Monat kostet ein Asylbewerber den Steuerzahler etwa 3.500 Euro. Bei einer Million neuer Asylbewerber allein 2015 sind das monatlich 3,5 Milliarden Euro – also pro Jahr 42 Milliarden Euro. Das ist die Summe, die in einem Jahr an alle Arbeitslosen ausgezahlt wird.

Es sind nicht nur Betreuer, Dolmetscher und Sozialpädagogen oder Schlepper und Miet-Haie, die davon profitieren. Die ganz großen Geschäfte machen die Sozialverbände, Pharmakonzerne, Politiker und sogar einige Journalisten. Für sie ist die Flüchtlingsindustrie ein profitables Milliardengeschäft mit Zukunft.“

Im Näheren soll an dieser Stelle auf die Asylklagen eingegangen werden.

Geklagt wird auch ohne reelle Erfolgsaussicht

In vielen Fällen besteht bei einer Klage eines Asylsuchenden gar keine reelle Aussicht auf gerichtlichen Erfolg und das weiß der Anwalt und der sogenannte karitative Verband, der den Anwalt (mit-) finanziert, auch.

Gerichtlich vertreten wird und das wird immer deutlicher, oft aus eigenem wirtschaftlichem Interesse. Sowohl der Anwalt als auch Hilfsorganisationen profitieren dabei.

Sozialverbände und Hilfsorganisationen wie der Caritas oder Pro Asyl, haben eigens großzügige Rechtshilfefonds eingerichtet, aus denen der juristische Beistand bezahlt wird. So treten Sozialverbände und Flüchtlingsorganisationen direkt an die Migranten heran und bieten Rechtsbeistand an. Die Vermittlung der Anwälte übernehmen Flüchtlingshilfsorganisationen aus eigener Initiative.

Einige Migranten müssen anscheinend auch einen Teil der Kosten selbst finanzieren. Wohin das Geld überwiesen wird, sagt dem Betroffenen die Hilfsorganisation, wobei der Migrant manchmal den Anwalt, der ihn vertritt, gar nicht kennt.

Gerichte werden mit Asylklagen überschüttet

Zurück zu Herrn Seegmüller: Er beklagte bereits letztes Jahr, dass die Gerichte mit Klagen gegen Asylentscheidungen der Bundesbehörde für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überschüttet werden. Das läge zum Einen an der hohen Zahl der Entscheidungen – zum Anderen an der Qualität der Bescheide, kritisierte Seegmüller damals.

Die Flut an Asylverfahren und Klagen stand in keinem Verhältnis zu den personellen Möglichkeiten der Bundesbehörde. In der Not wurden auch junge unerfahrene Mitarbeiter in den Behörden eingesetzt, was zu anfechtbaren Asylentscheidungen führte.

Zudem besteht für die Anwälte in Deutschland in Asylfragen ein geringes Klagerisiko, da die Gerichtskosten entfallen. Denn bei Asylverfahren (§ 83b AsylVfG) übernimmt der Beklagte, also in dem Fall der Staat, auch dann die Kosten für seine juristische Vertretung, wenn er gewinnt.

Pro Fall bekommt ein Anwalt mit Vergütungsvereinbarung rund 3.000 Euro

Pro Fall bekommt ein Anwalt für eine Asylklage nach Gebührensatzung rund 950 Euro: 393 Euro für das Verfahren an sich, nochmals rund 363 Euro für den Termin vor Gericht, dazu eine Aufwandsentschädigung.

Die Gebührensatzung, das was also der Staat dem Anwalt zahlt, wenn er gewinnt, stellt für die Anwälte allerdings kein angemessenes Honorar da. Daher schließen die meisten Rechtsanwälte vorab eigene Vergütungsvereinbarungen mit dem Kläger ab. Danach muss ein Flüchtling fast das Doppelte des Satzes zahlen. Zwischen 300 bis 500 Euro müssen in der Regel sofort vom Kläger als Anzahlung entrichtet werden. Der Rest wird oft in monatlichen Raten z. B. zu 50 Euro beglichen.

Doch woher hat ein Flüchtling so viel Geld? Mehr als 200 Euro, die er als Freibetrag von seinem Vermögen behalten darf (§ 7 AsylbLG  Abs. 5), dürfte er eigentlich nicht haben. Alles, was darüber hinaus geht, zieht normalerweise der Staat ein.

Pro Asyl, Caritas und Diakonie finanzieren Asylklage mit

Deshalb springen oft Verwandte der Kläger ein. Ist das nicht möglich, können über Pro Asyl, der Diakonie oder durch die Caritas Zuschüsse beantragt werden oder eine Prozesskostenhilfe beim zuständigen Gericht beantragt werden.

Manchmal sind die Kosten für den Anwalt auch schon in dem Geld für die Flucht neben den Kosten für die Schleuser mit berücksichtigt, das heißt, wenn noch etwas übrig bleibt.

Bevor der Anwalt allerdings überhaupt einen Fall annimmt, findet zunächst meist ein Gespräch mit dem Kläger statt, um zu schauen, ob der Fall allzu aussichtslos erscheint. Dies spielt auch noch eine Rolle bei der Auswertung der Akte des Klägers. Dann wird ein juristischer Schriftsatz verfasst.

Drei bis vier Arbeitsstunden braucht ein erfahrener Anwalt in der Regel für alle diese Punkte. Für vier Stunden Arbeit rund 1.000 Euro, mit Vergütungsvereinbarung 3.000 Euro, das ist für einen Anwalt nicht viel. Für einen erfahrenen und auf Asylrecht spezialisierten Anwalt sind 300 solcher Fälle im Jahr kein Problem.

Der Staat lässt gewähren

All das ist aber nur möglich, weil der Staat es zulässt. Wenn die Regierung wirklich etwas gegen die Asylindustrie unternehmen wollte, gebe es Weg den Rechtsweg anzupassen. Es könnte der Klageweg verengt werden und die Gerichtskosten wie in jedem anderen Verfahren auch dem Kläger bei einer Niederlage in Rechnung gestellt werden.

Wer die Nutzung seiner Verwaltungsgerichtsbarkeit kostenlos macht, muss sich nicht wundern, wenn Hunderttausende dieses Angebot nutzen. (er)

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