Mindestlohn: Arbeitsmarktexperten fordern rasche weitere Erhöhung
Arbeitsmarktexperten der Hans-Böckler-Stiftung haben der Mindestlohn-Kommission zu raschen weiteren Erhöhungen geraten. Die außerordentliche Anhebung auf zwölf Euro pro Stunde im vergangenen Jahr sei ein Fortschritt gewesen, der jedoch nicht ausreiche, erklärten die Forscher der gewerkschaftsnahen Stiftung am Mittwoch. Auch angesichts der anhaltend hohen Inflation dürfe es „keine Verschnaufpause geben“.
Die Experten verwiesen zum einen darauf, dass „die von vielen befürchteten negativen Konsequenzen für den Arbeitsmarkt ausgeblieben“ seien, seitdem der gesetzliche Mindestlohn 2015 eingeführt wurde. Zugleich sei selbst mit der außerordentlichen Erhöhung nicht einmal die vom Statistischen Bundesamt bei 12,50 Euro angesetzte „Niedriglohnschwelle“ erreicht worden.
Auch die Referenzwerte, die sich aus der EU-Mindestlohnrichtlinie ergeben, liegen demnach deutlich höher: „50 Prozent des durchschnittlichen oder 60 Prozent des mittleren Lohns, des Medianlohns, würden aktuell 13,16 Euro beziehungsweise 13,53 Euro entsprechen“, erklärten die Experten. Es bleibe also noch Luft nach oben, „wenn eine existenzsichernde Untergrenze erreicht und gehalten werden soll“.
EU-Richtlinie: Mindestlohnanpassung einmal im Jahr
Die Böckler-Experten raten der Mindestlohnkommission „dringlich“, die Inflation besonders zu berücksichtigen, da die allgemeine Teuerung Beschäftigte mit niedrigem Entgelt besonders hart trifft. „Eine entsprechende Anpassung des Mindestlohns sollte mindestens einmal im Jahr erfolgen.“ Das schreibe im Übrigen auch die EU-Richtlinie vor.
Die unabhängige Mindestlohnkommission unterbreitet der Regierung derzeit alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns. Der nächste Vorschlag wird für den Sommer erwartet.
In der Kommission sitzen drei von den Arbeitgebern entsandte Vertreter, drei Gewerkschafter, der Vorsitzende sowie zwei nicht stimmberechtigte Wissenschaftler. Laut Gesetz ist es ihre Aufgabe, eine „Gesamtabwägung“ vorzunehmen. Die festgelegte Höhe soll „zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beitragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglichen sowie Beschäftigung nicht gefährden“. Die Kommission orientiert sich dabei „nachlaufend an der Tarifentwicklung“. (afp/il)
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