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Skandal um Maskengeschäfte

Anzeigepflichtige Einkünfte: Bundesrat verschärft Transparenzregeln für Abgeordnete

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Debatte im Bundestag. Symbolbild.

Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP via Getty Images

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Lesedauer: 3 Min.

Der Bundesrat hat am Freitag die Verschärfung der Transparenzregeln für Abgeordnete gebilligt. Demnach müssen Parlamentarier Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen künftig genauer angeben.
Hintergrund der bereits im Juni vom Bundestag beschlossenen Neuregelung war unter anderem der Skandal um lukrative Maskengeschäfte gewesen, in den vor allem Parlamentarier von CDU und CSU verwickelt waren.
Einkünfte sind für Bundestagsabgeordnete nun anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1000 Euro oder 3000 Euro im ganzen Jahr übersteigen. Festgelegt ist zudem, dass der genaue Betrag „auf Euro und Cent“ veröffentlicht werden muss. Direkte oder indirekte Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften werden bereits ab fünf Prozent veröffentlicht. Bisher gilt dies erst ab 25 Prozent.
Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen wie etwa Dividenden oder Gewinnausschüttungen werden ebenso anzeige- und veröffentlichungspflichtig. Das Gesetz bietet auch Abgeordneten eine von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag sowie Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit.
Die Union hatte sich lange gegen die schärferen Regeln gewehrt. Beschlossen wurde das neue Gesetz im Bundestag dann schließlich aber nicht nur mit den Stimmen der Koalition, sondern auch mit Unterstützung von Grünen und Linkspartei.
Geändert wird auch der Strafrahmen für Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten, die damit künftig als Verbrechen eingestuft werden. Die neuen Vorschriften können nun mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Bundesrat berät erstmals über Bundeshaushalt 2022

Zugleich hat der Bundesrat erstmals über den Bundeshaushalt 2022 und die mittelfristige Finanzplanung des Bundes bis 2025 beraten. Die Etatvorlage von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht für das kommende Jahr eine Neuverschuldung von noch einmal fast 100 Milliarden Euro vor. Dafür muss die Regierung wegen der Corona-Krise erneut auf eine Ausnahmeklausel in der Schuldenbremse im Grundgesetz zurückgreifen.
Ab 2023 soll die Schuldenbremse dann laut dem ebenfalls vorliegenden Finanzplan für die Zeit bis 2025 wieder regulär eingehalten werden. Die auch im Vergleich zu den vorherigen Regierungsplänen hohe Neuverschuldung für 2022 wird vor allem mit Mehrausgaben zur Stabilisierung der Sozialkassen und mit höheren Aufwendungen für Verteidigung und Entwicklungshilfe begründet.
Der Etatentwurf dürfte allerdings in der vorliegenden Form nie in Kraft treten. Unabhängig vom Wahlausgang ist zu erwarten, dass die dann neue Bundesregierung auch im Haushalt eigene Akzente setzen will. (afp/dl)

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