Rechtsanwalt Ralf Ludwig ist Mitbegründer der Anwälte für Aufklärung und der KlagePATEN. Seit Beginn der Corona-Krise kämpft er gegen die Restriktionen der Bundes- und Landesregierungen. Als erster Anwalt der Querdenken-Bewegung sorgte er mit Michael Ballweg dafür, dass Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen überhaupt stattfinden konnten. Zuletzt klagte er gegen die Maskenpflicht. Epoch Times traf Herrn Ludwig für ein Interview.
Epoch Times: Herr Ludwig, Sie haben schon vor einiger Zeit Kritik an den FFP2-Masken geübt, haben sich dabei auch auf die Arbeitsschutzrichtlinien der DGUV bezogen und dass diese auch eine Beachtung im Alltag finden müssten. Sie wurden daraufhin verklagt. Wie ist da der aktuelle Stand?
Hr. Ludwig: Es geht um die allgemeine Pflicht der Mund-Nasen-Bedeckung, also alle Arten von Masken. Da habe ich am 7. 11. in Leipzig auf dem Bus eine Studie von Wissenschaftlern vorgestellt und habe dazu meine Einschätzung gegeben. Daraufhin hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine einstweilige Verfügung beantragt, die mir untersagt, bestimmte Aussagen zu machen. Dazu bin ich nicht angehört worden vor Gericht, sondern das Gericht hat das durchgewunken.
Wir haben dann Widerspruch dagegen eingelegt und hätten eigentlich im Dezember schon mögliche Verhandlungen dazu gehabt. Die sind dann ausgefallen, weil meine Anwältin krank geworden ist. Jetzt hätten wir am 12. Februar die Verhandlung gehabt, die ist aber relativ schnell abgebrochen worden, weil es im Gerichtssaal genau um die Frage ging - muss eine Mund-Nasenschutz-Bedeckung getragen werden, ja oder nein.
Das Gericht hat es von mir und meiner Anwältin verlangt, aber wir haben uns darauf berufen, dass das laut Gerichtsverfassungsgesetz verboten ist. Der Richter hat daraufhin dann auch die Gerichtsöffentlichkeit ausgeschlossen, zumindest die, die keine Maske getragen hat. Daraufhin haben wir einen Befangenheitsantrag gestellt gegen den Richter und daraufhin ist das Verfahren dann vertagt worden.
ET: Was ist Ihre Kritik an den Masken?
Hr. Ludwig: Ich kritisiere allgemein die Verpflichtung, Masken zu tragen, auch aus dem Gesichtspunkt des Völkerstrafrechts und dem damit verbundenen Folterverbot. Was meine Stellungnahme am 7. 11. betrifft zu einem Papier der KOBAS – dabei ging es um die Feststellung, dass es bei den Masken zu einem Atemwiderstand kommt. Da gibt es bestimmte Regeln, die diesbezüglich im Arbeitsschutz befolgt werden müssen, und die DGUV hat eine Empfehlung dazu ausgesprochen.
Meine Äußerung hat der DGUV nicht so gepasst und die wollen mir jetzt untersagen, dass ich bestimmte Dinge, die ich dort gesagt habe, sage. Es geht im Wesentlichen um die Frage, welche Tragezeiten für Masken erforderlich sind, welche Pausenzeiten erforderlich sind und ob es möglicherweise Haftungsrisiken für diejenigen gibt, die anderen Menschen anordnen, eine solche Maske zu tragen.
ET: Sie äußern auch die Kritik, dass es ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, dass Masken getragen werden müssen. Können Sie das nochmal von der rechtlichen Seite her beleuchten?
Hr. Ludwig: Das ist kein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sondern es befindet sich auf der Ebene der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nämlich das Folterverbot. Die Masken haben ja gewisse Auswirkungen unter verschiedenen Aspekten. Zunächst ist es ja so, dass die Masken mittlerweile dauerhaft getragen werden müssen, also fast in jeder Situation. So wird den Menschen erstmal mehr oder weniger regelmäßig vor Augen geführt, wir sind in einer gefährlichen Situation, man kann sterben, man kann erkranken. Das heißt, diese Maske als Symbol vor dem Gesicht, die ich selbst immer wahrnehme, bedeutet, dass ich dauerhaft in dem Bewusstsein gehalten werde, hier besteht eine große Gefahr.
Wenn man das im Verhältnis sieht zu der Gefahr, die tatsächlich besteht, dient es offensichtlich einem anderen Zweck. Derjenige, der die Maske ständig trägt, hat erstmal Atemprobleme, er ist ständig unter Stress. Das ist ein typisches Motiv für Folter. Das heißt, jemand, der gefoltert wird, wird ständig unter Stress gehalten.
Und was viele Menschen nicht verstehen, Folter ist nicht nur das, was wir in Filmen sehen, wo jemand in einem Raum geschlagen, oder gefesselt oder geknebelt wird, sondern Folter hat bestimmte Definitionen im Völkerstrafrecht und dazu gehört eben die psychische Folter, also dauerhaft einer psychischen Belastung ausgesetzt zu sein oder dauerhaft einer körperlichen Belastung ausgesetzt zu sein. Und genau das haben wir mit den Masken. Deswegen ist wahrscheinlich auch das Verfahren mit der DGUV so relevant, deswegen haben die mich letztlich auch verklagt.
Wenn wir berücksichtigen, dass es eigentlich Standard bei uns war, dass solche Masken nicht einfach getragen werden dürfen, nicht einfach angeordnet werden dürfen, weil es ja körperliche und psychische Folgen hat und wir aber verpflichtet sind, über diese Verordnungen die Masken dauerhaft zu tragen, dann haben wir die Situation, die man nach dem Völkerstrafrecht als Folter definieren kann.
Da sind wir gerade dabei, wir sammeln Zeugenaussagen, insbesondere wo Menschen zum Beispiel mit Masken zusammengebrochen sind. Wir sind auch im Kontakt mit Ärzten, die entsprechende Gutachten ausstellen. Das werden wir dann der Chefanklägerin des internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag vorlegen.
ET: Sie tragen einen Pulli von Querdenken 711, sie haben vorher auch schon über den Artikel 20 Abs. 4 gesprochen, den der Präsident des Bundesverfassungsgerichts angesprochen hat.
Hr. Ludwig: Also das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Natürlich habe ich einen Querdenken 711-Pulli an, weil ich ja schon von Anfang an [dabei war]. Also der Michael Ballweg und ich haben ja gemeinsam diese Klage vor dem Verfassungsgericht gemacht, die damals überhaupt erst wieder ermöglicht hat, dass Demonstrationen stattfinden können. Das war beim ersten Lockdown. Querdenken 711 ist eine ganz wichtige Bewegung in Deutschland, es hat diese ganze Demonstrationsbewegung groß gemacht. Wir arbeiten auch weiterhin eng zusammen. Da sind ja jetzt auch die nächsten Demos für 2021 angekündigt.
Allerdings, in Bezug auf Querdenken 711, da könnte unter Umständen sogar der Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit verwirklicht sein. Die Gerichte sagen, dass Querdenken-Demos per se verboten sind. Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind in Paragraf 7 Völkerstrafgesetzbuch so definiert, dass man sagt, es gibt eine abgegrenzte Gruppe, in diesem Fall die Querdenker, und diesen werden Grundrechte vollständig entzogen. Und das ist genau passiert.
Die Richter haben ja dauerhaft argumentiert, zumindest im Dezember, „weil ihr Querdenker seid, deswegen gehen wir davon aus, ihr haltet euch nicht an die Regeln und deswegen dürft ihr das Demonstrationsrecht, also das Recht auf Versammlung, komplett nicht mehr wahrnehmen".
Es gab keine Einschränkungen oder Reduzierung der Teilnehmerzahl, sondern es wurde komplett verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat dem auch stattgegeben. Und da sagen wir, das erfüllt tatbestandlich die Merkmale der Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und wenn das Bundesverfassungsgericht diese Merkmale in seiner Entscheidung nicht berücksichtigt und jemanden nur deswegen das Demonstrieren verbietet, weil er sich zu einer Querdenken-Bewegung bekennt, dann ist das Bundesverfassungsgericht auch außerhalb unseres grundgesetzlichen Norm-Gefüges.
Was da passiert mit den Demonstrationen, ist, dass ein Staatsvolk der Staatsmacht die Gefolgschaft verweigert. Das heißt, da wird eine Demonstration angemeldet, sie wird verboten und findet trotzdem statt – weil das Verbot als solches grundgesetzwidrig, völkerrechtswidrig und möglicherweise sogar ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist. Das erklären wir den Richtern und dass wir an dieser Stelle auch die Sachen sammeln und nach Den Haag bringen werden.
Mehr dazu im Video. (nmc)
Das Interview führte Alexander Zwieschowski.
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