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Erben-Entlasung gefordert

Ampel-Regierung will die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer anheben

Seit 2009 hat es keinen Inflationsausgleich mehr gegeben. Lindner empfindet das als „eine sehr gute Nachricht für das Eigentümerland Deutschland.“

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Für mehr Gerechtigkeit soll eine Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sorgen.

Foto: istock/William_Potter

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Lesedauer: 3 Min.

Die Regierungskoalition aus SPD, Grüne und FDP will gemeinsam mit den Bundesländern den Weg für eine Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer frei machen. Dies teilt die Deutsche Presseagentur (dpa) mit. Dazu muss es zunächst eine Mehrheit im Bundesrat für eine Position über eine Inflationsanpassung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge geben.
Notwendig ist dann eine Initiative der Länder. Doch die gibt es bislang nicht, räumt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ein. Es gebe lediglich Vorstöße, etwa von Bayern, für eine Reform. Lindner äußerte allerdings die Erwartung, dass die Verständigung in der Koalition auch Bewegung bei den Ländern auslösen könnte. Werden diese sich einig, wird das Vorhaben dann im Bundestag gesetzgeberisch umgesetzt, hieß es aus Koalitionskreisen in Berlin.
Dazu gebe es nun eine gemeinsame Positionierung der Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP. In bisherigen Debatten hatte es unterschiedliche Auffassungen in der Ampel zur Anhebung der Freibeträge gegeben.

25 Prozent Anhebung nötig

Lindner bezeichnete diese Entwicklung als „eine sehr gute Nachricht für das Eigentümerland Deutschland. Angesichts der Preissteigerungen seien höhere Freibeträge eine Frage der Fairness. Da es dort seit 2009 keine Veränderung gab, sei seiner Einschätzung nach eine Anhebung um rund 25 Prozent notwendig.
„Es darf nicht dazu kommen, dass Familien plötzlich mehr Erbschaftsteuer auf das Haus der Großeltern zahlen müssen, weil sich die Bewertungsregeln ändern“, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr der dpa. Er erwarte jetzt, dass die Länder eine Initiative im Bundesrat starteten.
Dürr: „Ich sehe hier insbesondere die Union in der Pflicht, schließlich hat Herr Söder bereits angekündigt, dass er eine Anpassung der Freibeträge unterstützen würde.“

Initiative liegt nun bei den Ländern

Zur Kenntnis genommen werde, dass „die Freibeträge seit 2009 konstant geblieben sind und kein Inflationsausgleich stattgefunden hat“, hieß es in einer gemeinsamen Positionierung der Fraktionsvorsitzenden.
„Als Bundesgesetzgeber haben wir die Verantwortung, auch mit einer verfassungskonformen Besteuerung von Erbschaften für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer fließt den Bundesländern zu.“ Die Initiative für jetzige Anpassungen liege daher bei ihnen.

Freibetrag bisher 400.000 Euro

Im Streit um die Erbschaftssteuer verlangte die FDP zuletzt eine Erhöhung der Freibeträge um einmalig 25 Prozent. Anschließend sollen sie automatisch an die Preissteigerungsrate angepasst werden. Der Bundestag hatte am Freitag, dem 9. Dezember 2022, das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen.
Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach unter bestimmten Umständen teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Im Falle einer Erbschaft hat jedes Kind heute einen Freibetrag von 400.000 Euro, wenn die Erben ihr Elternhaus nicht selbst bewohnen.
 
 

Kommentare

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Ilsevor 2 Jahren

Die Enteignung bis ins Grab! Das kam einen als erstes in den Sinn: "Erbschaftssteuer für Immobilien massiv erhöht – wegen hoher Übersterblichkeit. Unsere Chance?" Nachdem die verdeckte Erhöhung von Schenkungs- und Erbschaftssteuer aufgeflogen ist, versuchen sich FDP und SPD in Schadensbegrenzung mit Freibeträgen. Und die Tagesschau, die sich vorher herzlich wenig dafür interessiert hatte, berichtet darüber - aber nur, weil die FDP dagegen ist. Aber auch die Grundsteuer haben die Experten gehörig vergeigt. ( https://www.focus.de/immobilien/analyse-bei-der-grundsteuer-bahnt-sich-eine-gewaltige-klagewelle-an_id_180443187.html ) Trotz Inflation, Preisexplosionen und wirtschaftlicher Unsicherheit zögert die Ampel nicht, den steuerlichen Raubzug bis zur realen Existenzvernichtung durchzuziehen. Wie so oft geschieht dies im Gewand vermeintlicher "finanzieller Erleichterungen". Am Ende stehen Mehrbelastungen und sogar Enteignungen der Bürger – die sich bald schon in einer üppigen Erbschaftssteuer-Erhöhung niederschlägt.

Die Operation nennt sich "Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung." Und die hat es in sich. Der Finanzpolitiker Sebastian Brehm (CSU (https://amp.focus.de/organisationen/csu/)) führt folgendes Beispiel an: Ein freistehendes Einfamilienhaus mit 220 Quadratmetern auf 770 Quadratmeter Grund wird aktuell mit 487.000 Euro bewertet. Nächstes Jahr soll daraus ein Mondpreis von 785.000 Euro werden. Im Erbfall müsste ein Kind in diesem Jahr 87.000 Euro versteuern, nämlich 487.000 Euro abzüglich des Freibetrags von 400.000 Euro. Künftig sollen 385.000 (785.000 minus 400.000) Euro zu versteuern sein. Die Erbschaftssteuer stiege von 9.625 auf 57.855 Euro, also um das Sechsfache. Ja, es wird mit uns keine Steuererhöhung geben. Was sind das nur für Lügner. Haben sie denn alle nur einen Abschluß als Dr. Möchtegern? Die wirklichen Vorbilder für die Kinder besitzen andere Charakterzüge.

Quelle: http://opr.news/673196ea221201de_de?link=1&client=newseu

Ist das nun Piratenrecht, geltendes Recht oder staatliches Recht, wonach sie handeln? Wo ist eigentlich das gültige Recht hin? Hat das etwa auch die Gier gefressen, da alles auf Schenkungsrecht basiert? So munkelt man zumindestens! Wo bleiben denn nun die Antworten, werte Mandatsträger? Es werden keine kommen können, da in einer Fiktion kann man eben nix beweisen, weil alles denkbar ist, nur eben 2 x 2 = 4 nicht, weil Fakt. Und Fakten meiden die wie der Teufel das Weihwasser.

Alter Mannvor 2 Jahren

Um einen oder zwei Cent? Betrachten wir es als Enteignungsprogramm gegen die eigene Stammbevölkerung.