Ampel-Regierung will die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer anheben
Seit 2009 hat es keinen Inflationsausgleich mehr gegeben. Lindner empfindet das als „eine sehr gute Nachricht für das Eigentümerland Deutschland.“

Für mehr Gerechtigkeit soll eine Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sorgen.
Foto: istock/William_Potter
25 Prozent Anhebung nötig
Initiative liegt nun bei den Ländern
Freibetrag bisher 400.000 Euro
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Die Enteignung bis ins Grab! Das kam einen als erstes in den Sinn: "Erbschaftssteuer für Immobilien massiv erhöht – wegen hoher Übersterblichkeit. Unsere Chance?" Nachdem die verdeckte Erhöhung von Schenkungs- und Erbschaftssteuer aufgeflogen ist, versuchen sich FDP und SPD in Schadensbegrenzung mit Freibeträgen. Und die Tagesschau, die sich vorher herzlich wenig dafür interessiert hatte, berichtet darüber - aber nur, weil die FDP dagegen ist. Aber auch die Grundsteuer haben die Experten gehörig vergeigt. ( https://www.focus.de/immobilien/analyse-bei-der-grundsteuer-bahnt-sich-eine-gewaltige-klagewelle-an_id_180443187.html ) Trotz Inflation, Preisexplosionen und wirtschaftlicher Unsicherheit zögert die Ampel nicht, den steuerlichen Raubzug bis zur realen Existenzvernichtung durchzuziehen. Wie so oft geschieht dies im Gewand vermeintlicher "finanzieller Erleichterungen". Am Ende stehen Mehrbelastungen und sogar Enteignungen der Bürger – die sich bald schon in einer üppigen Erbschaftssteuer-Erhöhung niederschlägt.
Die Operation nennt sich "Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung." Und die hat es in sich. Der Finanzpolitiker Sebastian Brehm (CSU (https://amp.focus.de/organisationen/csu/)) führt folgendes Beispiel an: Ein freistehendes Einfamilienhaus mit 220 Quadratmetern auf 770 Quadratmeter Grund wird aktuell mit 487.000 Euro bewertet. Nächstes Jahr soll daraus ein Mondpreis von 785.000 Euro werden. Im Erbfall müsste ein Kind in diesem Jahr 87.000 Euro versteuern, nämlich 487.000 Euro abzüglich des Freibetrags von 400.000 Euro. Künftig sollen 385.000 (785.000 minus 400.000) Euro zu versteuern sein. Die Erbschaftssteuer stiege von 9.625 auf 57.855 Euro, also um das Sechsfache. Ja, es wird mit uns keine Steuererhöhung geben. Was sind das nur für Lügner. Haben sie denn alle nur einen Abschluß als Dr. Möchtegern? Die wirklichen Vorbilder für die Kinder besitzen andere Charakterzüge.
Quelle: http://opr.news/673196ea221201de_de?link=1&client=newseu
Ist das nun Piratenrecht, geltendes Recht oder staatliches Recht, wonach sie handeln? Wo ist eigentlich das gültige Recht hin? Hat das etwa auch die Gier gefressen, da alles auf Schenkungsrecht basiert? So munkelt man zumindestens! Wo bleiben denn nun die Antworten, werte Mandatsträger? Es werden keine kommen können, da in einer Fiktion kann man eben nix beweisen, weil alles denkbar ist, nur eben 2 x 2 = 4 nicht, weil Fakt. Und Fakten meiden die wie der Teufel das Weihwasser.
Um einen oder zwei Cent? Betrachten wir es als Enteignungsprogramm gegen die eigene Stammbevölkerung.
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Die Enteignung bis ins Grab! Das kam einen als erstes in den Sinn: "Erbschaftssteuer für Immobilien massiv erhöht – wegen hoher Übersterblichkeit. Unsere Chance?" Nachdem die verdeckte Erhöhung von Schenkungs- und Erbschaftssteuer aufgeflogen ist, versuchen sich FDP und SPD in Schadensbegrenzung mit Freibeträgen. Und die Tagesschau, die sich vorher herzlich wenig dafür interessiert hatte, berichtet darüber - aber nur, weil die FDP dagegen ist. Aber auch die Grundsteuer haben die Experten gehörig vergeigt. ( https://www.focus.de/immobilien/analyse-bei-der-grundsteuer-bahnt-sich-eine-gewaltige-klagewelle-an_id_180443187.html ) Trotz Inflation, Preisexplosionen und wirtschaftlicher Unsicherheit zögert die Ampel nicht, den steuerlichen Raubzug bis zur realen Existenzvernichtung durchzuziehen. Wie so oft geschieht dies im Gewand vermeintlicher "finanzieller Erleichterungen". Am Ende stehen Mehrbelastungen und sogar Enteignungen der Bürger – die sich bald schon in einer üppigen Erbschaftssteuer-Erhöhung niederschlägt.
Die Operation nennt sich "Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung." Und die hat es in sich. Der Finanzpolitiker Sebastian Brehm (CSU (https://amp.focus.de/organisationen/csu/)) führt folgendes Beispiel an: Ein freistehendes Einfamilienhaus mit 220 Quadratmetern auf 770 Quadratmeter Grund wird aktuell mit 487.000 Euro bewertet. Nächstes Jahr soll daraus ein Mondpreis von 785.000 Euro werden. Im Erbfall müsste ein Kind in diesem Jahr 87.000 Euro versteuern, nämlich 487.000 Euro abzüglich des Freibetrags von 400.000 Euro. Künftig sollen 385.000 (785.000 minus 400.000) Euro zu versteuern sein. Die Erbschaftssteuer stiege von 9.625 auf 57.855 Euro, also um das Sechsfache. Ja, es wird mit uns keine Steuererhöhung geben. Was sind das nur für Lügner. Haben sie denn alle nur einen Abschluß als Dr. Möchtegern? Die wirklichen Vorbilder für die Kinder besitzen andere Charakterzüge.
Quelle: http://opr.news/673196ea221201de_de?link=1&client=newseu
Ist das nun Piratenrecht, geltendes Recht oder staatliches Recht, wonach sie handeln? Wo ist eigentlich das gültige Recht hin? Hat das etwa auch die Gier gefressen, da alles auf Schenkungsrecht basiert? So munkelt man zumindestens! Wo bleiben denn nun die Antworten, werte Mandatsträger? Es werden keine kommen können, da in einer Fiktion kann man eben nix beweisen, weil alles denkbar ist, nur eben 2 x 2 = 4 nicht, weil Fakt. Und Fakten meiden die wie der Teufel das Weihwasser.
Um einen oder zwei Cent? Betrachten wir es als Enteignungsprogramm gegen die eigene Stammbevölkerung.