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AfD-Spitze beschließt einstimmig: Gedeon muss aus Partei raus

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Wolfgang Gedeon

Foto: Christoph Schmidt/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Die AfD-Bundesspitze verfolgt weiter das Ziel, den umstrittenen baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon aus der Partei auszuschließen.
Der Bundesvorstand hat auf seiner Telefonkonferenz am Montag einstimmig beschlossen, wegen des Falls das Bundesschiedsgericht anzurufen, wie ein Parteisprecher auf AFP-Anfrage mitteilte.
Zuvor hatten die beiden Parteichefs Jörg Meuthen und Alexander Gauland angekündigt, bei Bedarf durch alle zivilrechtlichen Instanzen zu gehen, um den Parteiausschluss Gedeons durchzusetzen.

Antisemitismusvorwürfe gegen Gedeon

Gegen Gedeon gibt es seit längerem Antisemitismusvorwürfe. Er ist deshalb bereits aus der AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag ausgeschieden und gehört dem Landtag als fraktionsloser Abgeordneter an. Ein Parteiausschluss des 72-Jährigen wird seit längerem betrieben.
Das eigentlich zuständige Landesschiedsgericht Baden-Württemberg hatte sich in dem Fall für befangen erklärt, weshalb darüber in Schleswig-Holstein entschieden wurde. Das dortige Schiedsgericht verwarf den Antrag auf Parteiausschluss am vergangenen Mittwoch.

Bundesschiedsgericht revidierte Urteil des Landesschiedsgericht in Kiel

Meuthen und Gauland hatten daraufhin auf den Fall der wegen mutmaßlicher Kontakte in die rechtsextremistische Szene aus der AfD ausgeschlossene Doris Sayn-Wittgenstein hingewiesen. Auch hier lehnte das Landesschiedsgericht in Kiel zunächst einen Parteiausschluss zunächst ab, was das Bundesschiedsgericht dann aber revidierte.
Gedeon war unter anderem wegen seines Kommentars zur Gründung der Gruppierung „Juden in der AfD“ in die Kritik geraten. Dazu hatte er auf seiner Webseite geschrieben: „Im günstigsten Fall ist diese Gründung überflüssig wie ein Kropf, im ungünstigsten Fall handelt es sich um eine zionistische Lobbyorganisation, die den Interessen Deutschlands und der Deutschen zuwider läuft. (afp)

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