AfD scheitert mit Verfassungsbeschwerde wegen sächsischer Wahlliste

Titelbild
Bundesverfassungericht in Karlsruhe.Foto: istock
Epoch Times24. Juli 2019

Die AfD ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des sächsischen Landeswahlausschusses zur teilweisen Nichtzulassung ihrer Liste zur Landtagswahl in Sachsen gescheitert.

Der Antrag sei nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit.

Insbesondere seien nicht alle für die verfassungsrechtliche Prüfung der vorgetragenen Rügen erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden.

Außerdem fehle es an einer ausreichenden Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen, so die Karlsruher Richter weiter.

Formfehler für Kürzung verantwortlich

Der sächsische Landeswahlausschuss hatte Anfang Juli einen Großteil der AfD-Liste für die Landtagswahl gekürzt. Die Kandidaten auf den Plätzen 19 bis 61 wurden gestrichen.

Grund war ein Formfehler: Die Landesliste war auf zwei Landesparteitagen beschlossen worden, bei denen es sich dem Vernehmen nach nicht um eine einheitliche Aufstellungsversammlung handelte.

Die zweite Versammlung war nach Einschätzung des Landeswahlausschusses nicht regulär. Mit der gescheiterten Verfassungsbeschwerde ist der Sachverhalt allerdings noch nicht geklärt, da eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs noch offen ist. (dts)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion