AfD scheitert mit Beschwerden gegen Bremer Bürgerschaftswahl

Die AfD in Bremen ist mit Beschwerden gegen die Bürgerschaftswahl vom Mai 2023 gescheitert. Der Staatsgerichtshof des Bundeslands wies die Beschwerden zurück.
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Die Bürgerschaftswahl Bremen muss nicht wiederholt werden.Foto: Uli Deck/Archiv/dpa
Epoch Times16. August 2024

Die AfD in Bremen ist mit Beschwerden gegen die Bürgerschaftswahl vom Mai 2023 gescheitert. Der Staatsgerichtshof wies als letzte Instanz die Beschwerden am Freitag zurück.

Nach dem AfD-Landesparteitag 2022 war ein Streit um die Gültigkeit der Vorstandswahlen entbrannt. Das Landesschiedsgericht der Partei erklärte die Abstimmungen schließlich für nichtig und setzte einen Notvorstand ein – diese Entscheidung wurde später durch das AfD-Bundesschiedsgericht bestätigt.

Es gab aber auch noch den aus den Wahlen am Parteitag hervorgegangenen Vorstand, den sogenannten Rumpfvorstand. Beide Vorstände reichten jeweils eine Kandidatenliste für Bremen ein, was nicht erlaubt ist.

Aufgrund dieser zwei eingereichten konkurrierenden Kandidatenlisten wurde die AfD nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen. Der zuständige Wahlbereichsausschuss entschied, dass er nicht in der Lage sei, diesen internen Konflikt zu klären, und wies beide Listen zurück.

Einzelne Bewerber aus Bremen und Bremerhaven sowie der AfD-Landesverband zogen vor Gericht. Im Dezember hatte bereits das Bremer Wahlprüfungsgericht Einsprüche gegen die Bürgerschaftswahl zurückgewiesen.

Auch Staatsgerichtshof entscheidet gegen AfD

Im Dezember hatte bereits das Bremer Wahlprüfungsgericht Einsprüche gegen die Bürgerschaftswahl zurückgewiesen. Nun entschied auch der Staatsgerichtshof – das Verfassungsgericht des Landes – gegen die AfD. Es seien keine Wahlfehler erkennbar, sagte der Vorsitzende Richter Peter Sperlich bei der Urteilsbegründung am Freitag.

Landeswahlausschuss und Wahlprüfungsgericht hätten zu Recht festgestellt, dass die Wahlvorschläge sowohl für Bremerhaven als auch für Bremen ungültig gewesen seien.

Die zwingend gebotenen Unterschriften des Landesvorstands hätten gefehlt. Jede Partei könne nur einen Wahlvorschlag einreichen, erklärte der Gerichtshof. Die Regel, dass dieser nur mit Unterschrift des Landesvorstands gültig sei, diene legitimen Zielen.

In Bremen regiert derzeit ein rot-grün-rotes Bündnis unter der Führung von Andreas Bovenschulte (SPD). Die SPD stellt seit 1946 ununterbrochen den Bürgermeister und hat auch bei der letzten Bürgerschaftswahl im Mai 2023 eine Koalition mit den Grünen und der Linken gebildet.

Diese Koalition ist notwendig geworden, da die SPD bei der Wahl 2019 ihr schlechtestes Ergebnis erzielte und nicht mehr die stärkste Kraft war. (afp/red)

 



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