AfD-Politiker Brandner will Ende der Ehe für alle: „Kommen Sie auf den Boden des Grundgesetzes zurück“
Es war bereits nach 1:30 Uhr Freitagmorgen im Bundestag und das Wort in der Debatte ging an Stephan Brandner (AfD).
Zwischenrufe, Kommentare, plötzlich wurde es richtig turbulent und obwohl die Sitzreihen nur noch spärlich belegt waren und die späte Stund‘ den Abgeordneten vorher anzumerken war – jetzt sind alle hellwach.
Warum? Zur Debatte stand ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion.
Grüne wollen Abstammungsrecht zugunsten gleichgeschlechtlicher Ehepaare ändern
Durch ein Gesetz will die Grünen-Partei eine Änderung des Abstammungsrechts für gleichgeschlechtliche Ehepaare herbeiführen. In einer heterosexuellen Ehe wird der Ehemann, wenn seine Ehefrau ein Kind bekommt, automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes – egal ob er der biologische Vater ist oder nicht. In einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft sieht das anders aus.
Die Ehefrau der Mutter muss das Kind erst in einem aufwendigen Prozess adoptieren, sodass sie ebenfalls als Mutter anerkannt wird. Darin sehen die Grünen eine Benachteiligung und wollen daher eine Mutterschaftsanerkennung einführen. Zwei Ehefrauen hätten dann die gleichen Rechte wie eine Ehefrau und ein Ehemann. Die AfD-Fraktion stellt sich dagegen.
Und dies machte Stephan Brandner gleich am Anfang seines Redebeitrags deutlich: „Die AfD lehnt den Gesetzentwurf ab“. Für ihn sei der Gesetzentwurf ein weiteres Beispiel für eine „unsinnige Idee“ der Grünen und ihre „verschrobene Klientelpolitik“.
Brandner sagte, dass er generell die Ehe für alle ablehne, ohne dass dies einen homophoben Hintergrund hätte – nein das Grundgesetz erlaube dies einfach nicht, man müsste dazu das Grundgesetz ändern. Er betonte aber, dass das Grundgesetz freilich jedem Menschen erlaube, „sich mit wem und wie vielen auch immer einzulassen und sich auch dauerhaft zu verbinden.“
Brandner: „Ehe besteht laut Grundgesetz aus einem Ehemann und einer Ehefrau“
Allerdings sagt das Grundgesetz auch, dass eine Ehe nur eine Ehe ist, wenn sie aus einem Mann und einer Frau besteht. „Ansonsten ist es etwas anderes, jedenfalls keine Ehe,“ so Brandner. „Denn unsere Väter und Mütter des Grundgesetzes sind beim Artikel 6 Abs. 1 der besagt ‚Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung‘ davon ausgegangen, dass eine Ehe eine dauerhafte Verbindung aus einem Mann und einer Frau ist.“
Somit stehe diese Form einer Lebensgemeinschaft unter besonderem Schutz und könne nicht einfach so gesetzlich geändert werden, führt Brandner aus.
An den Moment, als der Bundestag der Ehe für alle zugestimmt habe (Sommer 2017), erinnere er sich mit „Grausen. Im Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 6 Abs. 1 wurde versucht die gleichgeschlechtliche Ehe einfach gesetzlich zu regeln. Damals hätten sich die Grünen wie „zugedröhnte Jugendliche“ verhalten, als sie im Plenarsaal mit Konfettikanonen schossen. „Es handelte sich um billigen Klamauk in Reinform – das bejubeln eines verfassungswidrigen Handelns.“
Stephan Brandner: „Grüne haben aus Feigheit gehandelt“
Der AfD-Politiker bezichtigt die Grünen der „Feigheit“, da sie genau gewusst hätten, dass sie für ihre „krude Idee“ der gleichgeschlechtliche Ehe in einer offenen gesellschaftlichen Debatte nicht die Mehrheit gefunden hätte. „Daher versuchten sie es einfach gesetzlich“, so Brandner.
Dann appelliert der AfD-Mann an die Grünen-Fraktion:
Um ihnen die Blamage, mit ihren merkwürdigen Ideen vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheitern zu ersparen, raten wir ihnen, nehmen sie einfach ihren unmöglichen Gesetzesentwurf wieder zurück. Und kommen sie auf den ‚Status quo ante‘, also auf den Boden des Grundgesetzes zurück.“
Brandner weiter: „Eine grundlegende Möglichkeit, ihre Verirrungen in dieser Angelegenheit in Kürze zu relativieren oder auszugleichen, wird die AfD ihnen dadurch bieten, dass wir einen ausgefeilten Gesetzentwurf zur Beendigung der Ehe für alle in Kürze vorlegen.“ (er)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion