AfD-Klage gescheitert: Parlamentsmitarbeiter dürfen sicherheitsüberprüft werden

Titelbild
Landtag Baden-Württemberg in Stuttgart.Foto: THOMAS KIENZLE/AFP via Getty Images
Epoch Times4. April 2022

Die Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern der Fraktionen und Abgeordneten im baden-württembergischen Landtag ist „verfassungsgemäß“. Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof in Stuttgart wies am Montag eine Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die entsprechenden Regelungen in der Hausordnung des Parlaments zurück. Das Gericht entschied, eine polizeiliche Zuverlässigkeitsprüfung, die dem „Schutz von Leib und Leben“ von Abgeordneten und anderen anwesenden Menschen diene, sei gerechtfertigt.

Die polizeiliche Überprüfung, die in der neuen Hausordnung vorgesehen ist, hatte Landtagspräsidentin Muhterem Aras im Jahr 2019 erlassen, nachdem umstrittene Äußerungen von AfD-Fraktionsmitarbeitern in Chats bekannt geworden waren. Die AfD-Fraktion klagte gegen die Hausordnung, weil sie darin eine Verletzung ihrer „organschaftlichen Rechte“ sah. Die Zuverlässigkeitsprüfung führe zu einer permanenten erkennungsdienstlichen Überwachung der Mitarbeiter, argumentierte die Fraktion. (afp/dl)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion