AfD geht gegen OVG-Urteil zu Rechtmäßigkeit geheimdienstlicher Beobachtung vor
Die Alternative für Deutschland in Nordrhein-Westfalen legte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision am Oberverwaltungsgericht (OVG) ein. Zuvor hatte das OVG erlaubt, die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einzustufen und danach eine Revision nicht zugelassen.

Der Verfassungsschutz darf nach einem Gerichtsurteil die AfD in Nordrhein-Westfalen beobachten.
Foto: Daniel Karmann/dpa
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Das Urteil des OVG zeigt, wie weit der 68er "Marsch durch die Institutionen" schon gediehen ist.
Die bevorstehende Pensionierungswelle hilft dabei mit.
Dass der STASI hochrichterlich erlaubt wird, V-Leute in eine Demokratische Partei einzuschleusen zeigt wohl dem allerletzten Michel den katastrophalen Zustand dieser Scheindemokratie.
Nachdem die RKI Unterlagen gezeigt haben sollen, dass ein Minister alles anordnen darf, ,auch wenn die Sachlage dagegen spricht, dürfte es die AfD jetzt leichter vor Gericht haben. INsbesondere, wenn die Vorwürfe juristisch schwammig erscheinen.
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Das Urteil des OVG zeigt, wie weit der 68er "Marsch durch die Institutionen" schon gediehen ist.
Die bevorstehende Pensionierungswelle hilft dabei mit.
Dass der STASI hochrichterlich erlaubt wird, V-Leute in eine Demokratische Partei einzuschleusen zeigt wohl dem allerletzten Michel den katastrophalen Zustand dieser Scheindemokratie.
Nachdem die RKI Unterlagen gezeigt haben sollen, dass ein Minister alles anordnen darf, ,auch wenn die Sachlage dagegen spricht, dürfte es die AfD jetzt leichter vor Gericht haben. INsbesondere, wenn die Vorwürfe juristisch schwammig erscheinen.