AfD-Europapolitiker Beck verliert Abgeordnetenimmunität
Der AfD-Europapolitiker Gunnar Beck hat seine parlamentarische Immunität verloren. Das EU-Parlament in Brüssel gab am Mittwoch einem entsprechenden Antrag des Oberstaatsanwalts von Düsseldorf statt. Beck wird der Missbrauch von Titeln vorgeworfen, die Ermittlungen können nun wieder aufgenommen werden.
Nach Angaben des EU-Parlaments war Beck auf dem Stimmzettel für die Europawahl im Mai 2019 als „Prof. Dr. Gunnar Beck, Hochschuldozent, Barrister-at-Law für EU-Recht, Neuss (NW)“ gelistet. Dem AfD-Politiker sei zwar 1996 ein Doktortitel der Philosophie der britischen Oxford-Universität verliehen worden, in Deutschland habe er jedoch keinen Professoren- oder Doktortitel erlangt.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf habe im Nachgang der Wahl „auf der Grundlage von Presseberichten und Strafanzeigen wegen des mutmaßlichen Missbrauchs eines Titels“ Ermittlungen eingeleitet, erklärte das Parlament weiter. Infolge der Wahl und Becks Mandatsantritt seien diese ausgesetzt worden. Im September beantragten die Düsseldorfer Strafverfolger demnach dann die Aufhebung der Immunität, um die Ermittlungen wieder aufnehmen zu können.
Das Parlament unterstrich, dass es sich keinesfalls zur Schuld oder Nichtschuld Becks oder zur „Zweckmäßigkeit einer Strafverfolgung“ äußere. Weil jedoch nichts darauf hindeute, dass das Verfahren der deutschen Behörden „von der Absicht getragen ist, der politischen Tätigkeit des Mitglieds und damit dem Europäischen Parlament zu schaden“, stimme es dem Antrag auf Aufhebung der Immunität zu.
Den Antrag eines Warschauer Gerichts auf Aufhebung der Immunität des Liberalen Guy Verhofstadt lehnte das Parlament hingegen ab. Die polnische Justiz wollte Ermittlungen gegen den belgischen Ex-Regierungschef einleiten, weil er Teilnehmer eines Protestmarschs in Warschau während einer Parlamentsdebatte in Straßburg als „Faschisten“ und „Neonazis“ bezeichnet hatte. (afp)
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