AfD: Dürfen Vereinigungen mit wenigen 100 Mitgliedern wichtige volkswirtschaftliche Projekte verhindern?

Die AfD unterbreitet einen Gesetzentwurf zu Änderungen am Verbandsklagerecht im Umweltbereich. Ziel ist, einen Missbrauch zu verhindern. Auch CDU und CSU sprachen sich für Überprüfungen der Deutschen Umwelthilfe aus, die davon betroffen wäre.
Epoch Times10. Februar 2019

Angesichts der Klagen auf Diesel-Fahrverbote durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will nach der CDU auch die AfD das Verbandsklagerecht im Umweltbereich ändern. Die Partei will verhindern, dass „Vereinigungen mit wenigen 100 Mitgliedern volkswirtschaftlich wichtige Projekte aufhalten oder gar verhindern“, heißt es in der vorläufigen Fassung eines Gesetzentwurfs der AfD-Bundestagsfraktion, über den die „Welt am Sonntag“ berichtet. Ausräumen wolle man zudem ein „Missbrauchspotenzial“.

Dies sieht die AfD dort, wo Verbände „Zuwendungen von Unternehmen und Organisationen“ erhalten, die „im Interesse ausländischer Wettbewerber oder Staaten agieren“. Die AfD glaubt, dass die Verbände mit solchen Spenden Klagen initiieren könnten, „um ausländischen Unternehmen bei der Ausschaltung ihrer deutschen Wettbewerber zu helfen“, heißt es weiter.

Die DUH, die der Entwurf nicht erwähnt, hatte 2018 knapp 350 Mitglieder. Ihre Finanzierungspraxis ist umstritten, weil sich diese zu einem erheblichen Teil auf eingetriebene Strafgelder stütze. Zudem habe die DUH Spenden vom japanischen Autohersteller Toyota erhalten, der nicht primär auf die Dieseltechnologie setzt, heißt es in dem Entwurf.

Die AfD will das Verbandsklagerecht nur noch solchen Verbänden zugestehen, deren Mitgliederzahl einem Tausendstel der Wahlberechtigten entspricht. Das wären in Deutschland gut 60.000. Zudem sollen Verbände „ausschließlich“ dem Umweltschutz verpflichtet sein, damit wirtschaftliche Interessen ausgeschlossen werden.

Einnahmen aus Strafgeldern sollen begrenzt, Spenden aus dem EU-Ausland verboten werden, heißt es in dem Gesetzentwurf, über den die „Welt am Sonntag“ berichtet. Ihre Finanzen sollen klageberechtigte Verbände vollständig offenlegen müssen. Der Entwurf wurde vom verkehrspolitischen AfD-Sprecher Dirk Spaniel und dem Fraktionsjustiziar Stephan Brandner erarbeitet.

Auch in der CDU gibt es Überlegungen ähnlicher Art

Nach dem CDU-Parteitag im Dezember in Hamburg hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundestag erklärt, man werde sich „regierungsseitig anschauen“, ob die DUH die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfülle. „Auch wenn von den Finanzbehörden die Gemeinnützigkeit festgestellt wird, entbindet uns dies nicht davon, uns das mal näher anzusehen“, erklärte damals die Kanzlerin.

Es gehe zwar nicht darum, den Verein finanziell auszutrocknen, sagte CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer am 14. Januar 2019. „Aber eine politische Diskussion darüber, ob wir den Feldzug gegen bestimmte Antriebstechnologien, den die Umwelthilfe augenscheinlich gestartet hat, auch noch finanziell fördern, müssen wir schon führen.“ Zudem sagte sie,

Die Umwelthilfe stellt sich zurzeit vor allem selbst infrage, etwa mit der Ankündigung, gerichtlich gegen Feuerwerk in Innenstädten vorzugehen“.

Musterfeststellungsklagen

„Zu überlegen wäre, ob Institutionen, die solche Klagebefugnisse wahrnehmen, insgesamt strengeren Kriterien unterworfen sein sollten“, sagte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), dem „Handelsblatt“ am 25. Dezember 2018. Solche Kriterien habe die Union bei der sogenannten Musterfeststellungsklage bewusst durchgesetzt. Denn:

Prozesse und Abmahnungen dürften nicht das Geschäftsmodell von solchen Organisationen sein.“

So kann die DUH aktuell keine Musterklage-Verfahren führen, da sie nicht alle Kriterien erfüllt. Klageberechtigt sind Verbände nur, wenn sie etwa nicht mehr als fünf Prozent ihrer finanziellen Mittel durch Zuwendungen von Unternehmen erhalten.

Bei der Umwelthilfe steuern indes Gelder von Unternehmen 23 Prozent zum DUH-Haushalt bei, wie aus ihrem Jahresbericht hervorgeht. Allerdings ist die DUH gemäß der Kriterien im Unterlassungsklagen-Gesetz als sogenannte „qualifizierte Einrichtung“ beim Bundesamt für Justiz gelistet und kann somit von ihrem Verbandsklagerecht Gebrauch machen und Verstöße gegen den Verbraucherschutz gerichtlich verfolgen.

Kritiker bezeichnen den Verein wegen der zahlreichen Verfahren als „Abmahnverein“, der Bußgelder kassiere. Die Einnahmen, die die DUH auf diese Weise generiert, belaufen sich laut ihrem aktuellen Jahresbericht auf rund 2,2 Millionen Euro. Das sind 26 Prozent ihres Jahresetats von etwa 8,3 Millionen Euro.

(dts/ks)



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