Wegen verwehrten „Hammelsprung“ im Bundestag: AfD beantragt einstweilige Verfügung in Karlsruhe

Die AfD hat wegen eines nicht gewährten "Hammelsprungs" zur Feststellung der anwesenden Abgeordneten im Bundestag eine einstweilige Verfügung in Karlsruhe beantragt. Sie will erreichen, dass die fragliche Abstimmung wiederholt wird. Justitiar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, sprach von einem "Abgrund des Parlamentarismus der deutschen Nachkriegsgeschichte".
Titelbild
Stephan Brandner (AfD) im Bundestag.Foto: Screenshot/https://www.youtube.com/watch?time_continue=85&v=iZ0BosytLnw
Epoch Times14. August 2019

Die AfD hat wegen eines verwehrten „Hammelsprungs“ zur Feststellung der anwesenden Abgeordneten im Bundestag eine einstweilige Verfügung beim Bundesverfassungsgericht beantragt. Anfang Juli habe die Partei den Antrag in Karlsruhe eingereicht, sagte der Justitiar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, am Mittwoch in Berlin. Parallel habe die AfD Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier angeschrieben und gebeten, die damals in einer nächtlichen Sitzung beschlossenen Gesetze nicht zu unterzeichnen.

Mit ihrem Vorgehen will die AfD erreichen, dass die Abstimmung vom 28. Juni „mit einem beschlussfähigen Bundestag“ wiederholt wird, wie Brandner sagte. Zu dem Verfahren einer einstweiligen Anordnung gebe es inzwischen ein Aktenzeichen, passiert sei ansonsten nichts.

Die AfD hatte in der Nacht zum 28. Juni einen Hammelsprung gefordert, weil ihrer Ansicht nach das Plenum wegen unzureichender Präsenz von Abgeordneten nicht beschlussfähig war. Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) hatte den Antrag auf einen Hammelsprung, bei dem die Angeordneten einzeln gezählt werden, im Einvernehmen mit der Sitzungsleitung jedoch zurückgewiesen und argumentiert, die Beschlussfähigkeit sei gegeben. Daraufhin fanden zwei Abstimmungen zu europarechtlichen Datenschutzvorlagen statt.

Ältestenrat erklärt Verhalten der Sitzungsleitung für rechtens

Der von der AfD einberufene Ältestenrat des Bundestags erklärte das Verhalten der Sitzungsleitung am folgenden Tag für rechtens. „Das Präsidium des Bundestages ist einhellig der Auffassung, dass der Sitzungsvorstand die Vorschriften der Geschäftsordnung über die Feststellung der Beschlussfähigkeit korrekt angewendet hat“, erklärte damals Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU).

Das Bundespräsidialamt bestätigte den Eingang des Schreibens der AfD. Allerdings müssten die fraglichen Gesetze noch vom Bundesrat beraten werden, bevor Steinmeier gefragt sei, erläuterte eine Sprecherin des Bundespräsidenten.

AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann sprach von einem „schlimmen Vorfall“. In der Sitzung seien nachts gegen 01.30 Uhr nur noch etwa 90 Abgeordnete anwesend gewesen. Für die Beschlussfähigkeit des Bundestags müssten aber mindestens 355 Abgeordnete da sein.

„Abgrund des Parlamentarismus der deutschen Nachkriegsgeschichte“

Baumann warf Roth vor, ihre Stellung missbraucht zu haben, indem sie den Bundestag für beschlussfähig erklärt habe. Zugleich kritisierte er scharf, dass auch der Ältestenrat der Grünen-Politikerin Recht gegeben habe. Brandner sprach von einem „Abgrund des Parlamentarismus der deutschen Nachkriegsgeschichte“.

Der Bundestag ist laut Geschäftsordnung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Bei Zweifeln an der Beschlussfähigkeit kann eine Fraktion – oder fünf Prozent der Bundestagsmitglieder – eine Zählung der Anwesenden beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Beschlussfähigkeit auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht wird. (AFP)



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