Abschiebe-Dilemma wiederholt sich: Darum können Straftäter nicht abgeschoben werden

Zwei Sex-Übergriffe in Hamburg hätten eigentlich nicht passieren dürfen – die Täter hätten bereits in ihre Heimat abgeschoben sein sollen. Nur konnten die dazu nötigen Papiere nicht aufgebracht werden. Gegen die oft bemängelte Mitarbeit von Heimatländern Geduldeter müsste etwas auf Bundes- oder EU-Ebene unternommen werden.
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Sammelabschiebung abgelehnter Asylbewerber am Baden-Airport in Rheinmünster.Foto: Patrick Seeger/Archiv/dpa
Von 4. Januar 2017

Die Frage danach, warum geduldete Intensivtäter nicht abgeschoben werden können, kann nicht mehr brisanter werden. Eine sexueller Übergriff durch geduldete Straftäter reiht sich an den nächsten. Zuletzt vor Weihnachten, als ein 21-Jähriger aus Ägypten ein 14-jähriges Mädchen aus Hamburg in einer Unterkunft vergewaltigt hatte. Kurz zuvor missbraucht ein Mann aus Marokko eine Frau in einer Bar auf dem Kiez. Dies berichtete die „Welt“.

Beide Fälle hätten eigentlich nicht passieren dürfen, denn die Asylanträge beider Männer waren bereits abgelehnt. Sie hätten bereits in ihre Heimat abgeschoben sein müssen. In beiden Fällen konnten nicht die dazu nötigen Papiere aus den Heimatländern aufgebracht werden.

Dazu bräuchte es entsprechende Vereinbarungen mit den nordafrikanischen Staaten. Mit bestehenden Verträgen scheint man jedoch nicht die gewünschten Resultate erzielen zu können.

Selbst auf Europäischer Ebene verhandele man seit Jahren über den Abschluss von Abkommen zur Rückübernahme zwischen der EU und Marokko, Belarus, Algerien und Jordanien. Dies ergab eine kleine Anfrage der Linken-Fraktion vor einem Jahr, so die „Rheinsche Post“.

Verträge ohne Sanktionsvereinbarungen funktionieren offenbar nicht

Solche Abkommen zur Rückübernahme sollen die Abschiebung von Migranten ohne Bleiberecht in ihre Heimat erleichtern. Sanktionen seien jedoch weder in den von der EU noch in den bilateralen Abkommen Deutschlands vereinbart worden, berichtet die „Welt“. Die Frage ist warum? Sollte sich die EU in Verhandlungen nicht durchsetzen können?

Österreichs Außenminister Sebastian Kurz hatte vorgeschlagen mit einer Kürzung von Entwicklungshilfen zu drohen, sollten diese Länder abgelehnte Asylbewerber nicht wieder zurücknehmen. Die Geldtransfers der Flüchtlinge aus Europa in die Heimat seien dort ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, sagte Kurz im „Spiegel“. Allein die Androhung würde zu einem massiven Umdenken führen.

„Wir brauchen endlich tragfähige Vereinbarungen gerade mit den nordafrikanischen Staaten über die Rücknahme ihrer ausreisepflichtigen Staatsangehörigen, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote zur „Welt“. Es kann nicht sein, dass wir als Bundesrepublik Deutschland über Monate und Jahre nicht in der Lage sind, dies zu verhandeln“, so Grote weiter.

De Maizière jetzt für Ausweitung der Kompetenzen des Bundes bei der Abschiebung

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte sich schließlich in dieser Woche für eine Ausweitung der Kompetenzen des Bundes bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber ausgesprochen.

Auf Landesebene sind die Behörden eben oft blockiert. Fehlen für die Ausweisung gültige Ausweisdokumente, oder läuft irgendetwas anderes schief fällt die Abschiebung flach.

Im nun bekannt gewordenen Fall des 21-jährigen Ägypters verteidigt sich die Hamburger Ausländerbehörde zu recht: „Wir hatten keine Versäumnisse“, betonte der Sprecher des Einwohner-Zentralamtes, Florian Käckenmester. „Ohne Papiere waren uns die Hände gebunden. Er musste weiterhin geduldet werden.“ Dass die Ausstellung von Ersatzdokumenten durch ägyptische Behörden nicht erfolgreich gewesen waren, braucht nicht betont werden. „Das ist auch für uns frustrierend“, so Käckenmester.

Am 30. Dezember wurde der 21-Jährige festgenommen. Nun sitzt er in Untersuchungshaft. Ihm werden Vergewaltigung und Körperverletzung vorgeworfen, er hatte die Gegenwehr des Mädchens gewaltsam unterdrückt.



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