Abgeschobener und wieder eingereister Asylbewerber vergleicht Flüchtlingslager mit KZ

Wenn ein Asylbewerber aus Deutschland abgeschoben wird, reist er nach sechs Monaten wieder ein - ohne Probleme. Nach deutschem Recht darf er dann erneut einen Asylantrag stellen. Ein Kameruner, der sich mit seinen Rechten offenbar sehr gut auskennt, organisierte jetzt den 1. Flüchtlingspolitischen Kongress in Stuttgart.
Epoch Times2. Dezember 2019

Der Kameruner Asylbewerber Alassa M. (30) verglich auf einem selbst organisierten Flüchtlingskongress (1. Flüchtlingspolitischer Kongress) am Samstag in Stuttgart europäische Flüchtlingslager mit deutschen Konzentrationslagern. Die „Bild“-Zeitung zitiert ihn dabei mit den Worten: „Wir werden über einige Erfahrungen von Flüchtlingen in den sogenannten Flüchtlingslagern sprechen, die ich als Konzentrationslager bezeichnen würde. Denn das tägliche Leben war noch nie friedlich an diesen Orten.“

Italien, wo er zuerst europäischen Boden betrat, sei für ihn nicht zumutbar: „In Italien gibt es keine Integrationsmöglichkeit, wenn man italienisch nicht als Muttersprache spricht!“ Auch seine Hautfarbe behindere ihn dabei.

Nach Italien abgeschoben und zurückgekehrt

Im Juni 2018 wurde Alassa M. nach Italien abgeschoben, nachdem er im Mai in Ellwangen eine Demonstration für „Flüchtlinge“ organisiert hatte. Anlass war die verhinderte Abschiebung eines Togolesen aus der dortigen Landeserstaufnahmestelle. In Stuttgart erklärte er nach Angaben der Bild, dass die „Flüchtlinge“ damals die Nase voll gehabt hätten. Außerdem sei die anschließende Razzia von Polizeibeamten ein „rassistischer Polizeiangriff“ gewesen. Eine Klage, die bei der Bundesregierung eingereicht wurde, sei seit zwei Jahren nicht behandelt worden.

Nach seiner Abschiebung aus Deutschland folgte eine sechsmonatige Einreisesperre, sobald diese vorüber war, war er wieder da und stellte erneut einen Asylantrag. Nun beschwert er sich: „Ich bin gezwungen worden, auf italienischem Boden zu leben!“

Heute lebt der Kameruner mit seiner Frau in einem Asylheim in Bad Waldsee. Laut seinem Anwalt Roland Meister, der in Stuttgart ebenfalls zugegen war, gelte Alassa M. aufgrund seiner Fluchterfahrung als verletzliche Person, die in Italien keine Sicherheit habe.

Sein Asylverfahren in Deutschland kann sich noch Monate hinziehen. Der Anwalt bestätigt gegenüber Bild eine „Duldung im Hinblick auf das laufende Eilverfahren.“ Eine Beschränkung des Aufenthaltsortes gebe es nicht.

Der sogenannte Flüchtling selbst sieht sich mit seinem Asylantrag im Recht. Die Armut in Afrika sei durch die Ausbeutung in der ehemaligen Kolonialherrschaft entstanden. „Weil Afrika reich an allem ist.“ 

Alassa M. klagte auch schon gegen die Bild-Zeitung

Abzuwarten ist, welche Folgen der bei „Bild online“ erschienene Bericht diesmal mit sich bringen wird, denn erst im Juli gab der Deutsche Presserat einstimmig einer Beschwerde von Alessa M. über einen Bericht von „Bild online“ recht. Das Blatt habe gegen Ziffer 2 des Pressekodexes verstoßen. Die Anwaltskanzlei Meister & Partner aus Gelsenkirchen teilte dies dem Internetportal „Rote Fahne“ mit, die darüber berichtete.

Die Bild titelte damals „So einfach kam ich zurück nach Deutschland“ und schrieb über den sogenannten „Skandal-Asylbewerber“. Unter anderem hieß es auch: „Ende April 2018 zettelte er mit anderen in einer Flüchtlingseinrichtung in Ellwangen (Baden-Württemberg) einen Aufstand an, um die Abschiebung eines Togolesen zu verhindern.“ Laut Rote Fahne soll das unwahr gewesen sein.

Mehrfach Einreisende keine Seltenheit

Insgesamt sind 28.283 Asylbewerber, die seit 2012 eingereist sind und einen Antrag stellten, dann aber abgeschoben wurden oder ausreisten, inzwischen wieder im Land – und haben mindestens einen weiteren Asylantrag gestellt. Die Mehrzahl von ihnen, nämlich 22.050, ist erst einmal wieder eingereist, befindet sich also im zweiten Anlauf.

Die restlichen rund 6000 befinden sich bereits beim dritten bis sechsten Anlauf. (nmc)

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