Übersicht zu den neuen Corona-Maßnahmen in Berlin: Ab Montag Maskenpflicht im Nahverkehr
In Berlin gilt ab Montag (27.4.) eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Da in den Bussen, U-Bahnen oder der S-Bahn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden könnten, habe der Senat am Dienstag einen entsprechenden Beschluss gefasst, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Dienstag vor Journalisten.
Eine Maskenpflicht in Geschäften, wie es sie in verschiedenen anderen Bundesländern gibt, wird es in Berlin nicht geben. Auch ist zunächst kein Bußgeld für die Maskenpflicht geplant. Der Senat baut auf eine selbstverpflichtende Umsetzung. Kinder sollen möglichst auch einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für Menschen, die sich nicht selbst eine Maske organisieren können (zum Beispiel aus finanziellen Gründen) werden in den Bezirken dezentral kostenlose Masken durch die Stadt verteilt.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird allerdings auch außerhalb der Nahverkehrsmittel durch den Berliner Senat dringend empfohlen, insbesondere in Einzelhandelsgeschäften und bei Kontakt mit Risikopersonen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren.
Müller: „Das was wir erreicht haben, ist äußerst fragil“
Berlins Regierender Bürgermeister erklärte zudem auf der heutigen Pressekonferenz (21.4.), dass trotz der jetzigen Lockerungen der Grundsatz bestehen bleibt, dass jede Person weiterhin seinen physischen Kontakt zu anderen Menschen auf ein Mindestmaß reduziert und 1,50 Meter Abstand hält.
Die Lockerungen bedeuten nicht, dass es eine allgemeine Entwarnung gäbe, so Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller. „Das was wir erreicht haben, ist äußerst fragil“. Derjenige, der sich nicht daran halte riskiere einen „Rückfall“, so Müller weiter.
Grundlage für die vergangenen, die jetzigen aber auch die zukünftigen Entscheidungen des Senates wären Maßnahmen die der Gesundheit der Berliner dienen.
Malls und Geschäfte dürfen unter Vorgaben wieder öffnen
Auch im Bereich des Einzelhandel gibt es Veränderungen. Alle Geschäfte, die entweder eine Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter haben oder ihren Bereich so absperren können, dass nur 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zugänglich sind, dürfen öffnen. Dabei muss sichergestellt werden, dass sich nur so viele Personen im Geschäft gleichzeitig aufhalten, wie nach einem Schlüssel errechnet wurden. Der Schlüssel liegt bei einem Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Auch Malls und Einkaufscenter können wieder öffnen. Allerdings müssen alle Geschäfte dort sich an die 800 Quadratmeter-Regel und die besonderen Hygiene- Abstands- und Zugangsregeln halten. In der Mall/Einkaufscenter dürfen sich auch nur so viele Menschen aufhalten, wie sich rechnerisch durch die „Ein-Kunde-auf-20-Quadratmeter-Regel“, angewendet auf die Gesamtverkaufsfläche aller geöffneten Geschäfte, ergibt. Aufenthaltsanreize wo sich Ansammlungen bilden können soll in den Geschäften nicht vorhanden sein. Bereits existierende Aufenthaltsangebote und Sitzgelegenheiten sind zu entfernen oder zu sperren.
Ab dem 4. Mai können auch wieder alle Friseure ihr Geschäft öffnen. Allerdings haben sie klare Vorgaben, wie sie arbeiten müssen. Beide sowohl der Kunde als auch der Friseur müssen einen Mund-Nase-Schutz tragen, da die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann.
Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Bü90/Grüne) betonte auf der heutigen Pressekonferenz, dass man sich weiter in einer ernsten Krise befände. Man solle sich nicht in trügerische Sicherheit wiegen. Der Gesundheitsschutz und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen, wären für den Senat bei seinem Handeln weiterhin die wichtigsten Punkte.
In der Gastronomie sind weiterhin nur Take-away und Lieferdienste erlaubt
Im Bereich der Gastronomie bleibt es weiterhin wie gehabt: Take-away und Lieferdienste sind die einzigen Formen, die im gastronomischen Bereich erlaubt sind. Berlin blickt auf die anstehende Konferenz der Ministerpräsidenten. Man will keinen Alleingang in dieser Hinsicht machen, erklärte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Bü 90/Grüne).
Kontaktloses Sportreiben (Tennis, Leichtathletik etc.) wird ab morgen wieder auf Sportanlagen im Freien möglich sein, allerdings ohne Gruppenbildung. Mannschaftssportarten sind davon ausgeschlossen. Die Fitnessstudios bleiben weiter geschlossen.
Religiöse Versammlungen (also zum Beispiel Gottesdienste) in Kirchen, Moscheen und Synagogen sind ab dem 4. Mai für bis zu 50 teilnehmende Personen mit Einhaltung der Abstandsregelung (1,50 Meter Abstand) wieder erlaubt. Nun sind auch Zusammenkünfte im privaten oder familiären Bereich von bis zu 20 Personen möglich, sofern diese aus zwingenden Gründen erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem die Begleitung Sterbender, Trauerfeiern, Taufen und Trauungen.
Für ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel von bis zu 20 Teilnehmenden kann die Versammlungsbehörde bis zum Ablauf des 3. Mai 2020 auf Antrag Ausnahmen vom Verbot zulassen, sofern dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Ab dem 4. Mai 2020 sind ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel sowie kultisch-religiöse Veranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmenden zulässig, soweit der Mindestabstand und die Einhaltung der Hygieneregeln gewährleistet sind.
Theater, Opern und Konzerthäuser öffnen erst nach den Sommerferien
Theater, Opern und Konzerthäuser öffnen erst zur neuen Spielzeit nach den Sommerferien.
Botanische Gärten, Tierpark Tiergarten und andere große öffentliche Einrichtungen können zum Wochenende wieder eröffnet werden. Dies gilt ab dem 4. Mai auch für öffentliche Bibliotheken, Galerien und Museen.
Hier finden sie weitere Informationen zu den beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Berlin.
(er/afp)
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