Nach Drohung: Wimbledon-Turnier hebt Bann für Russen und Belarussen auf
Nach Druck auf den britischen Tennisbund LTA durch die großen Spielervereinigungen ATP und WTA dürfen beim diesjährigen traditionellen Wimbledon-Turnier wieder russische und belarussische Tennisspieler unter bestimmten Voraussetzungen starten.
Im Vorjahr waren die Athleten aus Russland und Belarus wegen des Ukraine-Krieges noch ausgeschlossen gewesen, was sich gegen den grundsätzlichen Kurs der großen Spielervereinigungen ATP und WTA richtete. Deswegen waren beim einzigen Grand-Slam-Turnier auf Rasen auch keine Punkte für die Weltranglisten vergeben worden. Bei den Australian Open, French Open und US Open hatten Tennisprofis aus beiden Ländern als neutrale Athleten nach Kriegsbeginn starten dürfen.
„Unsere derzeitige Absicht ist es, Anmeldungen von russischen und belarussischen Spielern zu akzeptieren, sofern sie als ‚neutrale‘ Athleten antreten und die entsprechenden Bedingungen erfüllen“, teilten die Veranstalter in einer Stellungnahme mit. Das dritte von vier Grand-Slam-Turnieren im Jahr findet vom 3. bis 16. Juli in London statt.
Neben dem Verzicht auf ihre Landesflagge dürfen die Spieler auch keine Unterstützungsbekundungen für die Invasion Russlands in der Ukraine von sich geben und im Zusammenhang mit der Turnier-Teilnahme keine finanziellen Mittel vom Staat erhalten. Das betrifft auch das Sponsoring von Staatsunternehmen wie Gazprom. Die Bedingungen seien nach einem Austausch mit der britischen Regierung, dem britischen Tennis-Verband LTA und internationalen Interessensverbänden im Tennis herausgearbeitet worden.
Die LTA wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass die Spieler eine entsprechende Neutralitätserklärung unterschreiben müssten. Außerdem betonte der Verband, dass die Entscheidung vor allem deswegen getroffen worden sei, weil ATP und WTA mit einem Ausschluss gedroht hätten. Die Entscheidung zum Ausschluss russischer und belarussischer Sportler habe zu „erheblichen Strafen“ geführt, teilte LTA mit, „einschließlich der realen Aussicht auf die Beendigung unserer Mitgliedschaft, wenn wir das Verbot 2023 wiederholen würden“. (dpa)
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