Wiens Asyl-Baunovelle laut Top-Juristen “rechtlich bedenklich”
Eine Änderung in der Wiener-Bauordnung (Novelle) soll jeglichen Widerstand von Anwohnern sinnlos machen, wenn es um die temporäre Einrichtung von Asylheimen geht. Denn Wien braucht für seine Asylbewerber immer mehr Wohnraum. Zwei Top-Juristen bezeichnen die Baunovelle aber als “rechtlich bedenklich”.
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Auch ohne eine sogenannte Wohnwidmung ist es nach der neuen Wiener Baunovelle möglich ein Asylquartier einzurichten, berichtet die “Krone-Zeitung”. Rechtsexperten sehen eine mögliche Einschränkung der Nachbarrechte durch die neu von SPÖ und Grünen beschlossene Baunovelle.
Eine Expertise von zwei Top-Juristen für den “Standard” kritisierte die von der Opposition in Wien als “Not-Verordnung” bezeichnete Novelle. Diese Novelle stünde auf einem “rechtlich bedenklichen Fundament”, so die Anwälte Wolfram Schachinger und Wen Wei Xu. Sie führen folgende Punkte als Begründung auf:
– Es bestehe ein "Spannungsverhältnis mit dem Gleichheitsgrundsatz". Der Adressat der Regelung ist nur die öffentliche Hand, aber nicht der Private.
– Das Recht auf ein faires Verfahren wird durch die Einschränkung der Nachbarrechte ausgehöhlt.
– Verfassungsrichter betonen stets, dass sich Inhaber existierender Anlagen im Bauverfahren gegen die Errichtung von neuen Wohnbauten in der Nachbarschaft wehren können.
– Dazu kämen auch "europarechtliche Bedenken": Die Bevölkerung muss bei umweltbeeinträchtigenden Bauprojekten beteiligt werden (Aarhus-Konvention).
– Und die Ausschaltung des Widmungsprozesses konterkariert ebenfalls "europarechtliche Vorgaben".
Die Praxis würde zeigen, ob die Wiener Bauordnung einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhielte. Es würde sich auch herausstellen ob Steuerzahler teuere Rückbauten und Umsiedlungen finanzieren müssen. FPÖ und ÖVP hatten zuvor angekündigt, die Novelle vor den Verfassungsgerichtshof bringen zu wollen, so der “Standard”. (dk)
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