Schärferes Vorgehen gegen Kuba: Trump will Klagen gegen in Kuba aktive ausländische Unternehmen zulassen

US-Präsident Donald Trump
Foto: Tom Brenner/Getty Images
Die US-Regierung verschärft ihr Vorgehen gegen Kuba und sorgt damit für Verärgerung bei der Europäischen Union. Der Nationale Sicherheitsberater John Bolton will nach Regierungsangaben am Mittwoch verkünden, dass künftig vor US-Gerichten Prozesse über in Kuba enteigneten Besitz geführt werden können.
Dies ermöglicht es Exil-Kubanern, ausländische Unternehmen zu verklagen, wenn diese von den Verstaatlichungen im Zuge der sozialistischen Revolution profitierten. Festgelegt worden war dies bereits im 1996 verabschiedeten Helms-Burton-Gesetz, das die US-Blockade gegen Kuba verschärfte.
Auswirkungen auf Investoren
Das Kapitel 3 zu den Klagen vor US-Gerichten wurde aber seitdem von allen US-Präsidenten blockiert – auch, um westliche Partner nicht zu verprellen. Amtsinhaber Donald Trump will mit dieser Praxis Schluss machen. Das könnte dramatische Auswirkungen für ausländische Investoren haben.
Der EU-Botschafter in Havanna, Alberto Navarro, kritisierte die US-Pläne deswegen am Dienstag scharf. „Das wird noch mehr Verwirrung für ausländische Investitionen bringen, die dabei helfen, Arbeitsplätze und Wohlstand in Kuba zu schaffen.“
200.000 potentielle Klagen
Das US-Außenministerium hatte 1996 geschätzt, dass bis zu 200.000 Klagen vorbereitet werden könnten. Als potenzielle Ziele von Klagen gelten große Fluggesellschaften wie die US-Airlines Delta, American und United, Hotelketten wie Marriott und Accor, der chinesische Telekommunikationskonzern Huawei, aber auch der französische Getränke-Multi Pernod Ricard.
Während der frühere US-Präsident Barack Obama eine historische Entspannungspolitik mit Kuba eingeleitet hatte, setzt sein Nachfolger wieder auf Konfrontation mit dem sozialistischen Karibikstaat. (afp)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.