USA: Richterin ernennt Sonderermittler zur Überprüfung von Razzia-Dokumenten
Der US-Bezirksrichter Raymond Dearie wird als Sonderermittler und unabhängiger Schiedsmann in dem Fall fungieren und entscheiden, ob die beschlagnahmten Dokumente geschützt sind und den Bundesermittlern nicht zugänglich sein sollten.
Cannon wurde 2020 von Trump nominiert. Sie lehnte auch das Angebot des Justizministeriums ab, seine strafrechtlichen Ermittlungen in Bezug auf geheime Dokumente wieder aufzunehmen, die während der Razzia in Mar-a-Lago im vergangenen Monat beschlagnahmt wurden. Es wird erwartet, dass die Angelegenheit schnell vor ein Berufungsgericht und möglicherweise vor den Obersten Gerichtshof der USA kommt.
Sonderermittler mit „beträchtliche richterliche Erfahrung“
Laut Justizministerium verfüge Dearie über „beträchtliche richterliche Erfahrung“ in Fällen, in denen es um nationale Sicherheit und Privilegien gehe. Die qualifiziere ihn für die Rolle des Sonderermittlers. Das erklärte das Justizministerium am Montag in einer Gerichtsakte. Den anderen von Trumps Anwälten vorgeschlagenen Kandidaten, den Privatanwalt Paul Huck, lehnte es ab.
Trumps Anwälte sprachen sich gegen die Vorschläge des Justizministeriums für denPosten des Sonderermittlers aus. Dabei handelte es sich um zwei Bundesrichter im Ruhestand, Barbara S. Jones und Thomas B. Griffith.
Der republikanische Präsident Ronald Reagan ernannte Dearie 1986 zum Bundesrichter in Brooklyn, wo er von 2007 bis 2011 Vorsitzender Richter war. Davor arbeitete er dort als Staatsanwalt. Jetzt ist er Richter im Halbruhestand.
Dearie war zwischen 2011 und 2019 Mitglied des Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC, Gericht der Vereinigten Staaten zur Überwachung der Auslandsgeheimdienste). Dieses Gericht prüft Haftbefehlsanträge der US-Regierung zu Fragen der nationalen Sicherheit.
Prüfen und Empfehlungen
Dearie wird bei allen beschlagnahmten Materialien prüfen, ob das im „ausführlichen Bestandsverzeichnis“ ausgewiesene Eigentum den „vollen und genauen Umfang“ des beschlagnahmten Eigentums repräsentiert. Dies kann laut Gerichtsdokumenten die Einholung eidesstattlicher Erklärungen von Mitarbeitern des Justizministeriums beinhalten.
Dearie hat auch die Aufgabe, die beschlagnahmten Dokumente auf ihre rechtlichen Status hin zu überprüfen und dem Gericht Empfehlungen zu etwaigen Streitigkeiten zwischen den Parteien zu geben. Darüber soll er persönliche Dokumente und Gegenstände sowie Aufzeichnungen des Präsidenten identifizieren und dem Gericht Empfehlungen zu möglichen Kategorisierungsstreitigkeiten vorzulegen.
Er wird auch etwaige Ansprüche von Trumps Anwälten auf Rückgabe von Eigentum entsprechend Regel 41(g) der Bundesstrafprozessordnung prüfen und alle weiteren Aufgaben wahrnehmen, die ihm vom Gericht gemäß späteren Anordnungen übertragen werden.
Teilsieg für Trump
Trump und seine Anwälte haben den Widerstand des Justizministeriums gegen die Ernennung eines Sonderermittlers zur Überprüfung der vom FBI in Mar-a-Lago beschlagnahmten Dokumente kritisiert.
Zuvor hatte das Justizministerium Trump für unberechtigt gehalten, einen Sonderermittler zu benennen. Auch sprach es ihm das Recht auf die Rückgabe von Eigentum ab, das nicht in den Geltungsbereich des Durchsuchungsbefehls falle. Ebenso wenig könne er eine einstweilige Verfügung verlangen. All dies, weil die Unterlagen der Regierung gehörten und der 45. Präsident keinen gültigen Anspruch auf das Exekutivprivileg hätte, weil dieses vom Justizministerium ausgeübt werde.
Mit seiner Entscheidung zugunsten von Trumps Antrag auf einen Sonderbeauftragten wies Cannon die Argumentation des Justizministeriums zurück. Trump hat behauptet, er habe im Umgang mit Verschlusssachen nichts falsch gemacht. Er hat wiederholt erklärt, dass er als Präsident eine ständige Freigabeanweisung für Materialien hatte, die das Oval Office verließen und nach Mar-a-Lago gebracht wurden.
Der ehemalige republikanische Präsident hat das FBI beschuldigt, ihn aus politischen Gründen ins Visier genommen zu haben, da er eine erneute Kandidatur für das Präsidentenamt im Jahr 2024 erwäge. (jw)
(Mit Material von The Epoch Times)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion