Ugandas neues „Anti-Homosexuellen-Gesetz“: Todesstrafe inbegriffen

Ugandas Präsident Yoweri Museveni hat kürzlich ein neues Gesetz unterzeichnet, das bei Förderung von homosexuellen Handlungen bis zu 20 Jahre Freiheitsentzug vorsieht. Für „schwere homosexuelle Handlungen“ gilt die Todesstrafe.
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Der ugandische Präsident Yoweri Museveni am 26. Juli 2022.Foto: Badru Katumba/AFP via Getty Images
Von 31. Mai 2023

Uganda hat ein neues Gesetz verabschiedet, das in bestimmten Fällen die Todesstrafe für homosexuelle Handlungen vorsieht, einschließlich Vergewaltigung, Inzest und Verbreitung von HIV/AIDS.

Am 29. Mai setzte der ugandische Präsident Yoweri Museveni das „Anti-Homosexualitätsgesetz 2023“ in Kraft, das von westlichen Kritikern als eines der härtesten Anti-Homosexualitätsgesetze der Welt bezeichnet wird. Homosexualität war in dem ostafrikanischen Land bereits nach dem Strafgesetzbuch von 1950 verboten.

Neben Uganda gab es insgesamt in über 30 der 54 afrikanischen Ländern Gesetze, die Homosexualität als strafbar betrachteten. Dies geht auf Kolonialzeiten zurück. Diese Gesetze bestraften sogenannte „gegen die Natur“ gerichtete sexuelle Handlungen.

Das ugandische Außenministerium veröffentlichte auf Twitter ein Foto, das Museveni bei der Unterzeichnung des neuen Gesetzes zeigt. Der 78-jährige Präsident hatte zuvor Homosexualität als „Abweichung von der Norm“ bezeichnet und die Gesetzgeber aufgefordert, sich dem „imperialistischen“ Druck zu widersetzen.

„Schwere Homosexualität“

Das neue „Anti-Homosexuellen-Gesetz 2023“ sieht nun die Todesstrafe für die sogenannte „schwere Homosexualität“ vor, die unter anderem bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen zu einem Minderjährigen, einem Verwandten oder einem von der Person abhängigen Menschen zum Tragen kommt.

Dazu gehören auch Fälle, in denen der Täter ein „Serientäter“ ist. Das heißt, eine Person, die bereits früher wegen eines homosexuellen Vergehens oder damit zusammenhängender Straftaten verurteilt wurde.

„Schwere Homosexualität“ liegt auch vor, wenn eine Person, die eine homosexuelle Handlung begeht, eine andere Person mit einer tödlichen Krankheit wie HIV/AIDS infiziert. Sie umfasst auch Personen, die homosexuelle Handlungen an anderen Personen begehen, die daraufhin Behinderungen oder psychische Erkrankungen erleiden. In solchen Fällen droht der Person, die eine solche Tat begeht, die Todesstrafe.

Auch in den nachfolgenden Fällen komme die Todesstrafe zum Tragen: Wenn die sexuelle Handlung an einer anderen Person „durch Drohungen, Gewalt, Furcht vor körperlichem Schaden, Nötigung oder unzulässige Beeinflussung, Einschüchterung jeglicher Art oder durch Täuschung über die Art der Handlung“ begangen wird.

Darüber hinaus gilt die Todesstrafe, wenn gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen eine Person in einer besonders verletzlichen Lage treffen. Das heißt, der sexuelle Akt wird an einer Person verübt, die der anderen Person unterstellt ist, oder an einer Person mit einer Behinderung, einer Geisteskrankheit, im fortgeschrittenen Alter oder in einem Zustand der „Bewusstlosigkeit oder eines veränderten Bewusstseinszustandes, der ihr Urteilsvermögen beeinträchtigt“.

Für alle oben genannten Fälle gilt, dass die Zustimmung zu einer sexuellen Handlung „nicht als Verteidigung gilt“.

Wird eine Person wegen „versuchter schwerer homosexueller Handlungen“ verurteilt, droht ihr eine Gefängnisstrafe von bis zu 14 Jahren.

Förderung der Homosexualität

Das neue Gesetz enthält zudem einen Abschnitt, in dem die „Förderung von Homosexualität“ mit bis zu 20 Jahren Gefängnis bestraft wird. Darunter würden demnach auch alle Personen fallen, die sich für homosexuelle Personen einsetzen, wie zum Beispiel LGBTQ-Aktivistengruppen.

Eine juristische Person, die für schuldig befunden wird, muss mit einer Geldstrafe sowie mit der Aussetzung ihrer Betriebsgenehmigung für 10 Jahre oder dem vollständigen Entzug der Genehmigung rechnen.

Eine Person wird der Förderung von Homosexualität für schuldig befunden, wenn sie eine andere Person dazu ermutigt oder überredet, sich an einer homosexuellen Handlung zu beteiligen. Oder wenn sie finanzielle Unterstützung leistet, die eine solche Handlung fördert oder normalisiert.

Sie wird auch für schuldig befunden, wenn sie wissentlich Material veröffentlicht oder verschickt, das Homosexualität fördert. Oder eine Organisation betreibt, die Homosexualität fördert.

Zu guter Letzt wird auch für schuldig befunden, wer wissentlich ein Haus, ein Gebäude oder eine Einrichtung zum Zweck der Ausübung von Homosexualität oder von Aktivitäten, die zu solchen Handlungen ermutigen, mietet oder untervermietet, nutzt oder einer anderen Person die Nutzung gestattet.

Die Heiligkeit der Familie

„Wir haben auf die Sorgen unseres Volkes gehört und Gesetze zum Schutz der Heiligkeit der Familie erlassen“, sagte Anita Annet Among, die Sprecherin des ugandischen Parlaments, in einer Erklärung.

„Wir haben uns stark gemacht, um die Kultur, die Werte und die Bestrebungen unseres Volkes zu verteidigen“, schrieb sie in der Mitteilung. Gleichzeitig dankte sie dem ugandischen Präsidenten für „sein standhaftes Handeln im Interesse der Ugander“. Ebenso sprach sie ihren Dank gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen aus, dass sie „dem ganzen Druck im Interesse unseres Landes standgehalten haben“.

„Durch ihr Handeln haben wir unser Motto gelebt: für Gott und unser Land“, so die Sprecherin des Parlaments weiter. „Wir werden immer für die Interessen des ugandischen Volkes eintreten und sie fördern … das ugandische Volk hat gesprochen, und es ist nun Ihre Pflicht, das Gesetz gerecht, standhaft und entschlossen durchzusetzen“.

Präsident mildert erste Fassung ab

Das Gesetz wurde im März vom ugandischen Parlament verabschiedet. In der entsprechenden Fassung waren bis zu 20 Jahre Gefängnis für Personen vorgesehen, die sich als LGBT identifizieren.

Museveni schickte das Gesetz jedoch Ende April zur Überarbeitung an das Parlament zurück. Er forderte Änderungen, die eine Unterscheidung zwischen der Identifizierung als LGBT und der tatsächlichen Durchführung homosexueller Handlungen ermöglichen. Der Präsident forderte die Gesetzgeber auf, sicherzustellen, dass das Gesetz die Menschen, die „Rehabilitation“ benötigen würden, nicht „verängstigt“.

Daraufhin wurde das Gesetz angepasst und im Mai an das Büro von Museveni zurückgeschickt. Ebenso entfernt wurde eine sechsmonatige Haftstrafe für Menschen, die es versäumen, mutmaßliche homosexuelle Handlungen der Polizei melden.

USA erwägen Sanktionen

Aktivisten und Menschenrechtsorganisationen halten das neue Gesetz für unnötig in einem Land, in dem Homosexualität schon lange illegal ist.

US-Präsident Joe Biden bezeichnete das Gesetz als „tragische Verletzung der allgemeinen Menschenrechte“ und forderte seine sofortige Aufhebung. „Wir erwägen weitere Schritte, einschließlich der Verhängung von Sanktionen und der Beschränkung der Einreise in die Vereinigten Staaten gegen jeden, der an schweren Menschenrechtsverletzungen oder Korruption beteiligt ist“, teilte er in einer Erklärung mit.

Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte bezeichnete das Gesetz in einer Erklärung als „ein Konzept für systematische Verletzungen der Rechte von LGBT-Personen und der breiten Bevölkerung“. „Es widerspricht der Verfassung und internationalen Verträgen und erfordert eine dringende gerichtliche Überprüfung“, erklärte das Büro.

In einer gemeinsamen Erklärung erklärten die Leiter des AIDS-Programms der Vereinten Nationen, des US President’s Emergency Plan for AIDS Relief und des Global Fund, sie seien „zutiefst besorgt über die schädlichen Auswirkungen“ des Gesetzes auf die öffentliche Gesundheit und die HIV-Bekämpfung.

Kanadas Außenministerin Mélanie Jolly bezeichnete das neue ugandische Gesetz als „abscheulich, grausam und ungerecht“. „Niemand sollte in Angst leben oder dafür verfolgt werden, wer er ist und wen er liebt. Wir stehen an der Seite der LGBQTQ+-Gemeinschaft und wehren uns gegen die zunehmende Einschränkung ihrer Menschenrechte.“

Kritik von vielen Seiten

Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell erklärte, die ugandische Regierung habe „die Pflicht, alle ihre Bürger zu schützen und ihre Grundrechte zu wahren“. Er warnte: „Wenn sie dies nicht tut, werden die Beziehungen zu internationalen Partnern untergraben.“

Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) kritisierte, das Gesetz verletze „grundlegende Menschenrechte, zu denen sich Uganda verpflichtet hat und die in der Charta der Afrikanischen Union verankert sind“. Das Gesetz habe „auch Auswirkungen auf die Arbeit internationaler Partner vor Ort, die wir nun gemeinsam prüfen müssen.“

Das Auswärtige Amt verurteilte das Gesetz im Onlinedienst Twitter als „eklatante Verletzung von Menschenrechten“. Es verstoße gegen internatonale Verpflichtungen und müsse zurückgenommen werden.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International erklärte, die Unterzeichnung dieses „zutiefst repressiven Gesetzes“ sei ein „schwerer Angriff auf die Menschenrechte“. Auch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch sprach von einem Verstoß gegen die Rechte „aller Menschen in Uganda“.

Opposition gegen Todesstrafe

Andrew Mitchell, der für Entwicklungshilfe und Afrika zuständige Minister des Vereinigten Königreichs, erklärte, dass das Vereinigte Königreich die Todesstrafe unter allen Umständen ablehne.

„Dieses Gesetz untergräbt den Schutz und die Freiheiten aller Ugander, die in der ugandischen Verfassung verankert sind“, sagte er. „Es wird das Risiko von Gewalt, Diskriminierung und Verfolgung erhöhen, den Kampf gegen HIV/AIDS zurückwerfen und dem internationalen Ruf Ugandas schaden.“

Die norwegische Führung sei „zu jeder Zeit und unter allen Umständen entschieden gegen die Anwendung der Todesstrafe“, so die norwegische Außenministerin Anniken Huitfeld. Dabei ging sie nicht näher auf den Aspekt der Todesstrafe im Gesetz ein. „Dieses Gesetz wird die Menschenrechte bedrohen und die Verfolgung und Diskriminierung aller Ugander verstärken“, sagte sie.

Parlamentsabgeordneter aus Kenia beglückwünscht Uganda

Ein afrikanischer Regierungsvertreter signalisierte hingegen seine Unterstützung für das ugandische Gesetz. George Kaluma, ein kenianischer Parlamentsabgeordneter, gratulierte dem ugandischen Präsidenten auf Twitter. „Was für eine Führungspersönlichkeit wir in Afrika haben! Herzlichen Glückwunsch, Uganda! Kenia folgt euch in diesem Bemühen, die Menschheit zu retten … Perversion wird behandelt, nicht normalisiert!“, schrieb Kaluma.

Uganda hatte bereits 2014 ein Anti-Homosexualitätsgesetz verabschiedet, das jedoch von einem Richtergremium aus verfahrenstechnischen Gründen für ungültig erklärt wurde, da die Plenarsitzung, die diese Maßnahme verabschiedet hatte, nicht beschlussfähig war.

Eine Anfechtung wird dieses Mal wahrscheinlich eher in der Sache selbst als in technischen Fragen entschieden werden. Eine Gruppe von Rechtsaktivisten und Akademikern beantragte am 29. Mai beim Verfassungsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Durchsetzung des neuen Gesetzes.

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel: „Uganda Enacts ‘Anti-Homosexuality Act,’ With Death Penalty in Some Cases“ (redaktionelle Bearbeitung il)



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